Aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, deren natürlicher Wirt vor allem wildlebende Wasservögel sind.
Die Viren treten in geringpathogener (LPAIV) und hochpathogener Form (HPAIV) auf und werden in verschiedenen Subtypen (H1–16 kombiniert mit N1–9) unterschieden. Geringpathogene Formen der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel kaum Symptome, können jedoch spontan in die hochpathogene Form mutieren. Diese führt bei Geflügel zu schweren Krankheitszeichen und hoher Ansteckung.
Im laufenden Jahr 2026 wurden in Deutschland bereits über 500 Fälle von aviärer Influenza bei wildlebenden Tieren gemeldet. Betroffen sind vor allem Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Greifvögel und Reiher.
Tierhalter sollten die bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, besonders bei Auslauf- und Freilandhaltung.
Im Umfeld von Fundorten infizierter Wildvögel empfiehlt sich die Aufstallung des Geflügels oder die Abtrennung und Abdeckung von Teilen des Auslaufs, um eine Übertragung durch Wildvogelkot zu verhindern.
Direkte oder indirekte Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sowie natürlichen Gewässern sollten vermieden werden. Auffälligkeiten im Bestand müssen umgehend Tierarztlich untersucht werden. Bei Verdacht auf Geflügelpest ist das Veterinäramt zu informieren.
Die AI-Risikoampel der Universität Vechta ermöglicht es Tierhaltern, das individuelle Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest einzuschätzen und Maßnahmen zur Optimierung zu erhalten: https://risikoampel.uni-vechta.de/
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/
Beobachtungen von auffälligem Verhalten oder mehreren toten Wildvögeln, insbesondere bei Wassergeflügel, sollten sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Landratsamt Neumarkt / SP