Fr, 18.12.2015 , 11:20 Uhr

Geflügelpest: Ausstellungen bis 31. Januar 2016 verboten

 Nachdem im Nachbarlandkreis Cham die niedrig pathogene Aviäre Influenza (AIV) vom Typ H5N2 aufgetreten ist, wurden jetzt auch im Landkreis Straubing-Bogen Vorsorgemaßnahmen getroffen.
Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Straubing-Bogen die Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen sowie weiteren empfänglichen Tieren (z.B. Tauben) ab sofort untersagt.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind notwendig, da die Gefahr besteht, dass die Seuche auf den Landkreis Straubing-Bogen übertragen werden könnte. Kontaktbetriebe werden derzeit von den Veterinärmedizinern amtlich beobachtet und klinisch und virologisch auf Anzeichen der Geflügelpest untersucht.
Bei Geflügelmärkten und Geflügelausstellungen besteht ein erhöhtes Risiko, dass ein etwaiger Erreger weiter ausgebreitet werden könnte. Wegen seiner hohen Geflügeldichte hätte ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Straubing-Bogen lang anhaltende, negative wirtschaftliche Auswirkungen.
Deshalb wird um Verständnis für diese Vorsorgemaßnahme gebeten. Es werde getan, was aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Dabei hat das Landratsamt zwischen dem öffentlichen Interesse an der Nichtausbreitung der Tierseuche und den privaten Interessen der Marktveranstalter und Marktteilnehmer pflichtgemäß abgewogen und dabei den Vorrang bei der Gesundheit der Tiere gesehen.
Da die Untersuchungen der Ursache für den Ausbruch im Landkreis Cham und zur möglichen Seuchenverschleppung noch nicht abgeschlossen sind, wird zunächst ein Ausstellungsverbot bis Ende Januar 2016 erlassen.
pm/LS

 

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