Mi., 18.03.2026 , 16:37 Uhr

Ganztagsbetreuung im Landkreis: Vorbereitungen für Rechtsanspruch laufen planmäßig

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Landkreis Regensburg bereitet sich intensiv auf diese Aufgabe vor.

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird ab September 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder eingeführt. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt der Landkreis Regensburg die Gesamt- und Planungsverantwortung für die Umsetzung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII. Um den Ausbau koordiniert voranzubringen, tagte Anfang März erneut die Steuerungsgruppe zum Ganztagsausbau. In diesem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Kreisjugendamts, des Schulamts, des Bildungsmanagements sowie der Regierung der Oberpfalz eng zusammen. Ziel ist eine bestmögliche Abstimmung zwischen Jugendhilfe, Schulen und staatlicher Schulaufsicht.
Tanja Schwieger, Landrätin des Landkreises Regensburg:

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Schulen, Gemeinden und Trägern verlässliche und qualitativ hochwertige Angebote für alle Familien im Landkreis zu schaffen. Allerdings dürfen die Kommunen dabei finanziell nicht allein gelassen werden.

Aktuelle Betreuungssituation im Landkreis

Zum Stichtag 1. Oktober 2025 besuchten 8.293 Schülerinnen und Schüler die Grundschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis Regensburg. Zusätzlich gehen Kinder aus dem Landkreis auch in Schulen im Stadtgebiet Regensburg oder in benachbarten Landkreisen. Von den 8.293 Grundschulkindern werden derzeit 4.980 Kinder in einem Ganztagsangebot betreut.

Die Betreuungsformen verteilen sich wie folgt:

 

 

Ergänzend besteht eine Stütz- und Förderklasse mit acht Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen eines Ganztagskonzepts betreut werden.

Ferienbetreuung: Gemeinden setzen auf Kooperation

Ein wichtiger Bestandteil des künftigen Rechtsanspruchs ist auch die Ferienbetreuung. Um den aktuellen Stand zu erheben, führte die Jugendhilfeplanung im Januar 2026 eine landkreisweite Bestandserhebung durch. Dazu wurden Fragebögen an Gemeinden, Märkte, Städte und freie Träger versandt. Zwar stehen noch einzelne Rückmeldungen aus, dennoch zeichnet sich bereits ein klares Bild ab: Die Mehrheit der Gemeinden wünscht sich Kooperationen oder Zusammenschlüsse mit anderen Kommunen oder Trägern, um tragfähige Ferienangebote aufzubauen. Teilweise bestehen bereits Angebote oder Kooperationen, diese erfüllen jedoch noch nicht vollständig die Anforderungen des künftigen Rechtsanspruchs.

Um die Kommunen weiter zu unterstützen, plant das Landratsamt Regensburg im Mai 2026 eine Informationsveranstaltung für Gemeinden.

Wichtiger Termin für Eltern

Für das Schuljahr 2026/27, in dem der Rechtsanspruch erstmals greift, müssen Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf bis spätestens 30. April 2026 bei ihrer Gemeinde als Sachaufwandsträger anmelden. Nach derzeitigem Stand kann festgehalten werden, dass für die Erstklässlerinnen und Erstklässler im Schuljahr 2026/27 ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen wird.

 

PM Landratsam Regensburg / TVA Onlineredaktion

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