Di., 26.08.2025 , 08:42 Uhr

Furth im Wald: Zoll deckt Scheinselbstständigkeit auf – Firmeninhaber verurteilt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg am Standort Furth im Wald hat einen Fall von Scheinselbstständigkeit aufgedeckt.

Ein Firmeninhaber aus dem Landkreis Cham beschäftigte über Jahre hinweg drei Monteure als angeblich Selbstständige. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe von über 51.000 Euro.

Ermittlungen durch den Zoll in Furth im Wald

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergaben, dass in dem Betrieb zwischen 2016 und 2021 drei Monteure wie reguläre Angestellte arbeiteten, jedoch als Selbstständige geführt wurden. Ihre tatsächlichen Löhne beliefen sich auf fast 1,5 Millionen Euro. Diese hätten bei der Sozialversicherung angemeldet werden müssen.

Finanzielle Vorteile durch Scheinselbstständigkeit

Durch die falsche Einstufung sparte sich das Unternehmen über mehrere Jahre rund 165.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhob deshalb Anklage wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Urteil des Amtsgerichts Regensburg

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber zu einer Gesamtgeldstrafe von 51.150 Euro. Zusätzlich muss er die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Gerichtskosten begleichen.

Bedeutung für den Arbeitsmarkt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Furth im Wald betont, dass solche Verfahren wichtig sind, um faire Bedingungen am Arbeitsmarkt zu sichern. Fälle von Scheinselbstständigkeit benachteiligen nicht nur ehrliche Unternehmen, sondern auch Beschäftigte, denen dadurch Renten- und Krankenkassenansprüche verloren gehen.

PM Hauptzollamt Regensburg / KH

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