Mo., 15.06.2020 , 15:24 Uhr

Furth im Wald: Verbotenes Würgeholz Nun-Chaku im Reisegepäck

Fahnder der Bundespolizei Furth im Wald haben am Sonntagnachmittag (14. Juni) ein Würgeholz sichergestellt. Den Besitzer, einen 34-jährigen Kroaten, erwartet eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz.

Bundespolizisten hatten auf der Bundesstraße 20 bei Furth im Wald ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung einer Kontrolle unterzogen. Die Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln verneinten die beiden Insassen. Bei einer Nachschau fanden die Beamten im Kofferraum des Fahrzeuges dann allerdings in einem Rucksack ein in Deutschland verbotenes Nun-Chaku. Der Beifahrer, ein 34-jähriger Kroate, gab an, dass das Würgeholz ihm gehöre und er es auf einem Vietnamesen-Markt in Tschechien gekauft habe. Dass es in Deutschland verboten ist, habe er nicht gewusst.

Die Bundespolizisten stellten das Würgeholz sicher und erstatteten Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem  Waffengesetz.
Zur Sicherung des Strafverfahrens musste der Kroate, der über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro bezahlen. Anschließend konnte der 34-Jährige seine Reise fortsetzen.

Anmerkung: Würgehölzer (Nun-Chakus) sind Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen. Nach dem deutschen Waffengesetz zählen sie zu den Waffen, mit denen jeglicher Umgang verboten ist. Ein Verstoß wird Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

 

 

Pressemitteilung Bundespolizei Waldmünchen

 

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