Ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät haben Fahnder der Bundespolizei am Montag (5. September) bei einem 21-Jährigen festgestellt. Die Bundespolizisten kontrollierten den in Schwandorf wohnhaften Rumänen in den frühen Morgenstunden auf der Bundesstraße 20 im Bereich Furth im Wald.
Die Frage nach mitgeführten Waffen und Drogen verneinte der 21-Jährige. Bei einer Durchsuchung seines Fahrzeuges fanden die Beamten im Handschuhfach ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät ohne amtliches Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
Derartige Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz und sind verboten. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Elektroimpulsgerät, das der junge Rumäne freiwillig herausgab, stellten die Beamten sicher. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann weiterreisen.
Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt durch das Ordnungsamt des Landratsamtes Cham.
Foto: Bundespolizei
PM/MF