Di., 19.11.2019 , 14:24 Uhr

Furth im Wald: Verbotene Messer mitgeführt

Weil sie verbotene Messer mitführten erwartet einen 44-jährigen und einen 47-jährigen Deutschen eine Strafanzeige.

Der 44-Jährige aus dem Landkreis Cham war am Samstagnachmittag (16. November) mit seinem Pkw nach Tschechien unterwegs als ihn Fahnder der Bundespolizei kurz vor der Ausreise auf der Böhmerstraße kontrollierten. Bei der Kontrolle der mitgeführten Sachen entdeckten die Beamten ein Springmesser mit seitlichem Klingenaustritt. Da der aus dem Griffstück herausragende Teil der Klinge länger als 8,5 Zentimeter war, stellten die Bundespolizisten das verbotene Messer sicher und erstatteten Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz.

Nur kurze Zeit später fanden die Bundespolizisten bei einer gemeinsamen Kontrollstelle mit der Bayerischen Grenzpolizei bei einem 47-Jährigen aus dem Landkreis Landshut ein Balisong. Der Mann gab an, das Butterflymesser als Brotzeitmesser zu benutzen.
Da Messer dieser Art nach deutschem Waffengesetz grundsätzlich verboten sind, erwartet auch ihn eine Strafanzeige.
Das Messer stellten die Beamten sicher.

Aus der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Waldmünchen

 

MWi

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