Mo., 02.01.2023 , 10:27 Uhr

Furth im Wald / Tschechien: Illegaler Welpenhandel in 158 Fällen - Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage erhoben wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrug von illegalem Welpenhandel im Raum Furth im Wald und Tschechien in 158 Fällen. Bereits seit 2019 wird gegen die Bande ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 30.11.2022 Anklage zum Landgericht Regensburg gegen vier Angeschuldigte wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrug in 158 Fällen erhoben. Den Angeschuldigten liegt zur Last, Hundewelpen, die aus Hundezuchten in Osteuropa stammten, systematisch wahrheitswidrig als reinrassig und in Deutschland geboren verkauft zu haben. Hierbei wurden die Tiere regelmäßig frühzeitig von der Mutter getrennt und teilweise über weite Strecken transportiert, was in vielen Fällen zu Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen führte. Der Verkaufserlös der Gruppierung wird auf ca. 200.000 € geschätzt.

 

Die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Furth im Wald ermitteln bereits seit dem Jahre 2019 gegen eine Gruppierung, die im Verdacht steht, in mehreren hundert Fällen Hundewelpen aus osteuropäischer Zucht in Deutschland wahrheitswidrig als inländische reinrassige Züchtungen zu verkaufen.

Zwei der nunmehr angeklagten Personen (54w; 61m) wird vorgeworfen, den Welpenhandel organisiert zu haben und Welpen insbesondere in einer Anlage in der Tschechischen Republik gezüchtet bzw. aus anderweitiger osteuropäischer Züchtung zugekauft zu haben. Die Welpen wurden laut Anklage sodann an mehrere sog. Weiterverkäufer in Deutschland weitergegeben, die diese sodann mittels Annoncen auf Ebay-Kleinanzeigen bzw. dem Online Portal „Deine Tierwelt“ als reinrassige in Deutschland gezüchtete Hunde anboten.

Hierbei wurden die Welpen insb. als Angehörige der Hybridrassen Maltipoo und Goldendoodle angepriesen, die aufgrund ihrer Charaktereigenschaften als Familienhunde bzw. Allergikerhunde bei Käufern besonders beliebt sind. Um den Anschein einer liebevollen inländischen Kleinzüchtung zu erwecken, wurde den Käufern regelmäßig ein reinrassiges Vorzeigemuttertier präsentiert, welches jedoch tatsächlich nicht die Mutter des Welpen war.

Bei den beiden weiteren Angeschuldigten (52m; 46w) handelte es sich um sog. Weiterverkäufer. Darüber hinaus waren laut der Anklage drei deutsche Tierärzte am Betrug beteiligt. Den Veterinären wird vorgeworfen, für die überwiegende Zahl der Welpen blanko EU-Heimtierausweise und Impfpässe ausgestellt zu haben, ohne die Hunde geimpft oder untersucht zu haben. Im Rahmen der mehrjährigen grenzüberschreitenden Ermittlungen wurde insb. anhand von 57 DNA-Gutachten die tatsächliche Rasse der verkauften Welpen bestimmt. Diese stimmte in annähernd allen Fällen nicht mit der von den Verkäufern angegebenen Rasse überein. Belastbare Feststellungen zu den Zuchtbedingungen der Welpen in den Herkunftsländern konnten vorliegend nicht getroffen werden. Aus diesem Grunde sind etwaige tierschutzrechtliche Verstöße nicht Gegenstand der Anklage.

Die beiden Angeschuldigten, denen die Organisation des Welpenhandels zur Last gelegt wird, haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Die übrigen Angeschuldigten zeigen sich umfassend geständig.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.

 

Staatsanwaltschaft Regensburg / MB

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