Der Vorfall ereignete sich am 01. Mai 2026. Die Polizeiinspektion Furth im Wald hat die Ermittlungen aufgenommen.
So lief die Erpressung in Furth im Wald ab
Über ein soziales Netzwerk erhielt der 16-Jährige eine Follower-Anfrage. Der unbekannte Täter kommunizierte anschließend auf charmante Weise mit dem Jugendlichen und gewann so dessen Vertrauen. Der junge Mann ging davon aus, mit einer Frau zu schreiben, die Interesse an ihm habe.
Im weiteren Verlauf forderte der Täter über einen Messenger-Dienst ein Nacktfoto an. Nachdem der 16-Jährige das Bild verschickt hatte, zeigte der Täter sein wahres Ziel: Er drohte, das Foto an sämtliche Kontakte des Jugendlichen weiterzuleiten.
Um dies zu verhindern, sollte das Opfer Steam-Karten kaufen und die Codes übermitteln.
Fast 100 Euro Schaden durch Steam-Karten
Aus Angst vor einer Veröffentlichung kaufte der Jugendliche Prepaid-Karten im Wert von knapp 100 Euro und schickte dem Täter die entsprechenden Codes zu.
Doch damit war die Sache nicht beendet: Der Täter verlangte weitere Steam-Karten. Daraufhin wandte sich der 16-Jährige an die Polizeiinspektion Furth im Wald. Die Ermittlungen dauern derzeit an.
Polizei warnt vor „Sextortion“
Bei der Betrugsmasche „Sextortion“ gehen Täter meist nach einem festen Muster vor. Zunächst bauen sie online eine scheinbare Beziehung auf. Anschließend bringen sie ihre Opfer dazu, intime Bilder oder Videos zu versenden. Danach folgt die Drohung, die Aufnahmen an Freunde, Familie oder Arbeitskollegen zu schicken – verbunden mit der Forderung nach Geld.
„Für die Betroffenen stellt dies eine erhebliche psychische Belastung dar, sodass es nicht selten zu Zahlungen kommt“.
Die Polizei rät deshalb, keine intimen Bilder an unbekannte Personen zu versenden und bei Erpressungsversuchen sofort Anzeige zu erstatten und gibt weitere Tipps:
So schützen Sie sich vor „sexueller Erpressung“
- Verschicken Sie keine Nacktaufnahmen.
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
- Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
- Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
- Im Zweifel: Kleben Sie die Kamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in (Video-)Chats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
- Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.
Falls Sie bereits erpresst werden
- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
- Gehen Sie den Forderungen der Erpresser generell nicht nach.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
- Machen Sie ihr Gegenüber auf die Strafbarkeit der Handlung aufmerksam.
- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer lokalen Polizeidienststelle auf und sprechen Sie das weitere Vorgehen ab. Die Polizeibeamten vor Ort können Ihnen dann bspw. Ratschläge dazu geben, ob Sie Screenshots machen sollten und ob der Chat gespeichert werden sollte.
PI Furth im Wald / TVA Onlineredaktion