Das Ehepaar war gemeinsam zur Polizeiinspektion Furth im Wald geradelt, weil es seinen Ehestreit nicht selbst beilegen konnte. Bei der Befragung bemerkten die Beamten beim 51-jährigen Ehemann starken Alkoholgeruch.
Ein freiwilliger Alkoholtest auf der Dienststelle ergab schließlich einen Wert von knapp zwei Promille.
Dass der Mann tatsächlich mit seinem Fahrrad zur Polizei gefahren war, hatten nicht nur die Beamten gesehen. Auch die Überwachungskameras der Dienststelle zeichneten die Anfahrt des 51-Jährigen auf seinem Fahrrad auf.
Die Polizei verhinderte daraufhin eine Weiterfahrt. Im Krankenhaus wurde dem Mann Blut abgenommen. Gegen den 51-Jährigen läuft nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Laut Gesetz gilt für Fahrradfahrer ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit. Bei erkennbaren Ausfallerscheinungen kann die Grenze niedriger liegen.
Für Fahrer motorisierter Fahrzeuge gilt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bereits ab 1,1 Promille. Ab 0,5 Promille wird beim Führen eines Kraftfahrzeugs ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
PI Furth im Wald / FC