In allen Fällen fehlten den sichergestellten Feuerwerkskörpern die erforderlichen Prüfzeichen, die für die Einfuhr nach Deutschland vorgeschrieben sind. Aus diesem Grund wurde gegen die betroffenen Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die sichergestellte Pyrotechnik wird bis zum Abschluss des Verfahrens sicher aufbewahrt. Anschließend erfolgt die fachgerechte Vernichtung durch eine spezialisierte Firma. Die Kosten für die Vernichtung der illegal eingeführten Böller werden den betroffenen Personen auferlegt.
PI Furth im Wald / TK