Mo., 04.11.2024 , 12:35 Uhr

Furth im Wald: Mehrere Funde bei Grenzkontrollen durch Bundespolizei

Die Bundespolizei berichtet von Fahndern, die in einem relativ kurzen Zeitraum gleich 100 Böller, ein Einhandmesser und ein ungültiges Reisedokument entdeckt haben.

In den Tagen vom 31. Oktober bis 1. November stellten die Fahnder des Bundespolizeireviers Furth im Wald bei Einreisekontrollen mehrere Verstöße fest. Unter den Sicherstellungen befanden sich 100 Böller, ein Einhandmesser sowie ein ungültiges Reisedokument. Die Ermittlungen laufen.

 

Einreiseversuch mit ungültigen Dokumenten

Am 1. November gegen 16:00 Uhr überprüften Beamte der Bundespolizei einen 34-jährigen Belarussen, der bei der Einreise ein ungültiges Reisedokument vorlegte. Auch sein für Litauen ausgestellter Aufenthaltstitel war ungültig. Die Beamten sicherten die Dokumente und leiteten sie an die litauische Botschaft in Berlin weiter. Dem Mann wurde die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert, und es wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise ermittelt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er nach Tschechien zurückgewiesen.

 

Einhandmesser bei Kontrolle entdeckt

Am selben Tag, gegen 19:00 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 18-jährigen Deutschen am Grenzübergang Schafberg. Trotz Verneinung des Besitzes verbotener Gegenstände wurde ein Einhandmesser im Handschuhfach seines Fahrzeugs entdeckt. Dieses wurde freiwillig herausgegeben und sichergestellt. Die Beamten zeigten den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz an, ließen ihn aber nach den polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.

 

Illegale Pyrotechnik im Kofferraum

Bereits am 31. Oktober kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Furth im Wald ein Auto mit deutscher Zulassung. Im Kofferraum fanden sie rund 100 Böller, etwa zwei Kilogramm nicht zugelassene Pyrotechnik. Der 21-jährige Deutsche Mitfahrer gab an, die Böller in Tschechien gekauft zu haben. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt, und Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz sowie der Gefahrgutverordnung wurden eingeleitet. Anschließend durfte die Reise fortgesetzt werden.

Mitteilung Bundespolizei / MF

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