Gegen 13:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen Reisenden im Zug auf Höhe Furth im Wald. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 23-Jährigen ein Haftbefehl bestand.
Das Amtsgericht Kelheim hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil er diese Strafe bislang nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Vollstreckungshaftbefehl.
Auch bei der Kontrolle im Zug konnte der 23-Jährige seine offenen Justizschulden in Höhe von knapp 2500 Euro nicht begleichen. Damit blieb ihm eine Zahlung vor Ort verwehrt.
Stattdessen musste er seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Die Beamten der Bundespolizei brachten den Mann anschließend in die Justizvollzugsanstalt Regensburg. Dort trat er seine Haft an.
BPI Waldmünchen / TVA Onlineredaktion