Im Rahmen intensiver Grenzkontrollen am Wochenende hat die Bundespolizei Furth im Wald mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Dabei wurden verschiedene verbotene Messer, Airsoftwaffen und ein Pfefferspray aus dem Verkehr gezogen.
Am Freitag, den 19. September, kontrollierten Beamte gegen 13:20 Uhr einen 62-jährigen Ukrainer als Beifahrer in einem Pkw mit slowakischer Zulassung am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg. Im Gepäck des Mannes entdeckten sie ein verbotswidriges Springmesser mit seitlich herausspringender, einseitig geschliffener Klinge. Das Messer wurde sichergestellt, und der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Ukrainer weiterreisen.
Gegen 19:20 Uhr desselben Tages kontrollierten die Beamten eine tschechische Familie bei der Einreise. Im Fahrzeug des 51-jährigen Vaters, der 46-jährigen Mutter und ihres 12-jährigen Sohnes fanden die Polizisten zwei nicht gekennzeichnete Airsoftwaffen – eine Pistole und ein Gewehr – sowie vier Magazine in einer Transporttasche. Die Eltern hatten die Waffen gekauft und dem Sohn überlassen. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen unerlaubten Erwerbs, Besitzes und Verbringens verbotener Gegenstände nach dem Waffengesetz. Auch in diesem Fall durften die Beteiligten nach den Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Am Samstag, den 20. September, um 12:10 Uhr kontrollierten Unterstützungskräfte der Bundespolizei vom Flughafen München einen 32-jährigen Tschechen am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg. Im Fahrzeug fanden die Beamten ein Einhandmesser im Ablagefach unterhalb des Radios sowie ein Karambitmesser in einer Reisetasche. Beide Messer wurden sichergestellt, und der Mann wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz angezeigt.
Gegen 22:30 Uhr stellten Beamte bei einem 43-jährigen Slowaken ein verbotenes Einhandmesser in der Mittelkonsole seines Fahrzeugs sicher. Das Messer war nicht in einem verschlossenen Behälter transportiert worden. Zusätzlich entdeckten sie ein Pfefferspray im Kofferraum. Auch in diesem Fall wurden die Gegenstände sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Die Bundespolizei Furth im Wald appelliert an alle Reisenden, sich vor Grenzübertritten über geltende Waffenregelungen zu informieren. Das Mitführen verbotener Messer, Waffen oder ähnlicher Gegenstände kann schnell zu Anzeigen und empfindlichen Strafen führen. Weitere Informationen zum Waffengesetz sind auf den offiziellen Seiten der Bundespolizei abrufbar.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / FH