Der 70-Jährige hatte über eine Internetplattform eine Patientenverfügung erstellt. Das Angebot wurde als kostenlos beworben und die Erstellung verlief zunächst problemlos.
Als sich der Mann später über eine zusätzliche Vorsorgevollmacht informierte, bemerkte er, dass dafür Kosten anfallen würden. Deshalb verzichtete er auf eine Beauftragung.
Trotzdem erhielt er anschließend eine Rechnung über 40 Euro für die bereits erstellte Patientenverfügung. Als Zahlungsempfänger war zunächst eine Adresse in den USA angegeben.
Der Mann bezahlte die Rechnung nicht. Stattdessen erhielt er weitere E-Mails mit unterschiedlichen Zahlungsforderungen. Auch die angegebenen Empfänger und Bankverbindungen änderten sich mehrfach. Zuletzt sollte das Geld auf ein litauisches Konto überwiesen werden.
Nach einem Gespräch mit der Verbraucherzentrale erfuhr der 70-Jährige, dass es sich möglicherweise um eine bekannte Betrugsmasche handeln könnte. Daraufhin erstattete er am Dienstag Anzeige bei der Polizeiinspektion Furth im Wald.
Ob bei der Erstellung der Patientenverfügung tatsächlich Kostenhinweise vorhanden waren oder möglicherweise übersehen wurden, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Ein finanzieller Schaden ist dem Mann nicht entstanden, da er keine der geforderten Beträge überwiesen hat.
Die Polizei rät dazu, bei vermeintlich kostenlosen Internetangeboten genau auf mögliche Folgekosten und Zahlungsbedingungen zu achten. Unklare oder nicht nachvollziehbare Rechnungen sollten nicht ungeprüft bezahlt werden.
PI Furth im Wald / SP