Di., 20.10.2026 , 11:46 Uhr

Führerschein-Pflichtumtausch: Nächste Frist endet am 19. Januar 2027

Das Landratsamt Regensburg empfiehlt, rechtzeitig den Führerschein-Umtausch zu beantragen. Das geht übrigens auch online.

Für Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, endet am 19. Januar 2027 die gesetzliche Umtauschfrist. Das Landratsamt Regensburg empfiehlt allen Betroffenen, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen. Besonders einfach geht dies online über das Bürgerserviceportal des Landkreises.

Hintergrund ist der bundesweit vorgeschriebene, stufenweise Umtausch älterer Führerscheine in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine. Durch die gestaffelten Fristen soll eine gleichmäßige Bearbeitung der Anträge ermöglicht werden.

 

Führerschein bequem online umtauschen

Der Umtausch kann einfach und bequem von zu Hause aus über das Bürgerserviceportal des Landkreises Regensburg beantragt werden. Alternativ ist die Antragstellung persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorherige Online-Terminvereinbarung. Während der regulären Öffnungszeiten ist grundsätzlich auch eine Vorsprache ohne Termin möglich.

Die Führerscheinstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Donnerstag: 7.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 17 Uhr

Freitag: 7.30 bis 11.30 Uhr

 

Das Landratsamt empfiehlt, den Umtausch nicht bis kurz vor Ablauf der Frist aufzuschieben. Bei erhöhtem Antragsaufkommen können sich sowohl die Bearbeitung bei der Führerscheinstelle als auch die Herstellung des neuen Dokuments bei der Bundesdruckerei verzögern.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Führerscheinumtausch sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

Die Gebühr für den Umtausch beträgt etwa 25 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für das Passfoto und den Versand.

 

Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen

Der Pflichtumtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Eine erneute Fahrprüfung oder eine Gesundheitsprüfung ist damit in der Regel nicht verbunden. Die bestehenden Fahrberechtigungen werden in die entsprechenden neuen Fahrerlaubnisklassen übertragen. Nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist verliert das bisherige Führerscheindokument seine Gültigkeit. Wer es dennoch weiterhin zum Fahren verwendet, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt davon unberührt. Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach muss lediglich das Dokument erneuert werden, nicht die Fahrerlaubnis.

 

Ausnahmen und freiwilliger Umtausch

Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Wer nach dem gesetzlichen Stufenplan erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Umtausch verpflichtet ist, kann seinen Führerschein bereits jetzt freiwillig umtauschen lassen.

 

Weitere Informationen und Kontakt

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch und zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite der Führerscheinstelle des Landkreises Regensburg.

Für Rückfragen steht der Fachbereich Verkehrswesen unter den Telefonnummern 0941 4009-390 und 0941 4009-392 zur Verfügung.

 

 

Landratsamt Regensburg

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