Mi., 01.04.2020 , 12:32 Uhr

Freistaat unterstützt Personal von Krankenhäusern und Pflegeheimen bei der Verpflegung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden ab sofort vom Freistaat Bayern mit einem Zuschuss zur Verpflegung unterstützt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Mittwoch in München hingewiesen. Huml betonte: „Um die Unterstützung ab dem 1. April 2020 möglichst unbürokratisch sicherzustellen, können betroffene Einrichtungen Anträge beim Landesamt für Finanzen einreichen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie.“

Einen entsprechenden Beschluss hatte der Bayerische Ministerrat als Zeichen der Anerkennung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie am 24. März 2020 getroffen. Mit der Abwicklung des Programms wird das Landesamt für Finanzen beauftragt.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker betonte: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Krankenhäusern leisten täglich großartige Arbeit. Sie sind die, die Erkrankte versorgen, die Hoffnung hochhalten und sich bei ihrer Arbeit selbst der Gefahr einer Ansteckung aussetzen. Für diesen unermüdlichen Einsatz wollen wir ein Zeichen der Dankbarkeit setzen und übernehmen unbürokratisch für alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bis auf Weiteres die Kosten für die Verpflegung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Huml ergänzte: „Die Maßnahme soll für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen greifen, da auch alle ihren Teil zur Bewältigung der Pandemie betragen. Somit sind ärztliches und pflegerisches Personal genauso umfasst wie Verwaltungspersonal und alle anderen Berufsgruppen wie z.B. Ergotherapeuten oder Reinigungspersonal. Ferner gilt die Unterstützung auch in Krankenhäusern sowie Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen und für ambulante Pflegedienste, die derzeit keine Covid-19-Patienten versorgen.“

Der Freistaat übernimmt dabei in Form einer Erstattungspauschale von 6,50 Euro pro Tag für jeden Mitarbeiter Kosten für die Verpflegung. Anträge können ab dem 1. April 2020 eingereicht werden unter: verpflegung-personal@lff.bayern.de.

Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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