Do, 29.04.2021 , 17:40 Uhr

Freinacht: Polizei appelliert an Bürger

Die Nacht vom 30. April auf 1. Mai wird als „Freinacht“ bezeichnet. Da ist es zum Beispiel Brauch, den Maibaum der Nachbargemeinde zu stehlen. In Zeiten von Corona nicht nur hinfällig, sondern auch verboten. Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nämlich auch in der Freinacht.

Deshalb müssen auch die Brauchtümer zur Freinacht am 30. April entfallen. Die Polizei Oberpfalz appelliert an potentielle Freinachts-Scherzbolde, zu Hause zu bleiben, sodass ein Einschreiten der Polizei erst gar nicht erforderlich wird.

Jährlich warnt die Polizei davor, in der Freinacht keine Straftaten zu begehen, sondern sich gegebenenfalls lediglich auf kreative und harmlose Scherze zu beschränken. Dieses Jahr geht die Botschaft noch weiter, denn auch in 2021 sollten die Freinachts-Streiche erneut gänzlich unterbleiben. Grund dafür sind die Ausgangssperre und die derzeitigen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Die Polizei Oberpfalz wird auch in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf ein mögliches Treiben im Regierungsbezirk legen. Besonders Gruppenbildungen sollten unbedingt vermieden werden. Auch Eltern sollten ihre Kinder für die Corona-Regeln sensibilisieren.

PM

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