Do, 31.07.2014 , 16:15 Uhr

Frau von „Dr. O“ muss auf Doktortitel verzichten

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat heute die Klage der Frau des im Regensburger Organspendeskandal beschuldigten Mediziners „Dr. O“ traf sich heute mit der Universität Regensburg vor dem Verwaltungsgericht wieder. Sie hatte gegen die Entziehung ihres Doktortitels im Dezember 2012 geklagt.

Nach Auffassung der Richter hat die Klägerin in ihrer Dissertation in erheblichem Umfang Inhalte aus der Dissertation ihres Ehemannes übernommen, ohne auf diese Quelle in ihrer Arbeit ausreichend hinzuweisen. Eine von der Promotionsordnung geforderte selbstständige wissenschaftliche Leistung liege daher nicht vor.

Die Klägerin promovierte mit ihrer Arbeit an der Universität Regensburg im Jahr 2006 zum Doktor der Zahnheilkunde. Der als Transplantationschirurg tätige Ehemann hatte für seine Arbeit bereits im Jahr 2005 ebenfalls von der Universität Regensburg den Doktorgrad verliehen bekommen. Beide Arbeiten befassten sich mit dem Hepatozellulären Karzinom (Leberzellkarzinom).

Die Universität Regensburg hatte die ursprünglich mit „cum laude (3)“ bewertete Promotionsprüfung der Klägerin mit Bescheid vom 17. Dezember 2012 nachträglich für nicht bestanden erklärt und die Verleihung des Doktorgrades zurückgenommen.
Sowohl der dagegen zunächst erhobene Widerspruch als nun auch die dagegen gerichtete Klage blieben erfolglos. Damit
verliert die Klägerin das Recht, den Doktortitel zu führen. Ihre Zulassung als Zahnärztin war hingegen nicht Gegenstand des Verfahrens.

 

Die vollständige Entscheidung ist in Kürze abrufbar unter http://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/pt_2014.htm.

 

pm / SC

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