Er hatte auf Facebook ein Foto mit Handgranaten und einer Pistole veröffentlicht und damit einen größeren Polizeieinsatz in Niederbayern ausgelöst: Laut einem Gerichtsurteil muss der Mann nun mit 2000 Euro einen Teil der Kosten für den Einsatz übernehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden. Das Polizeipräsidium Niederbayern wies am Dienstag auf das Urteil vom 20. Februar hin und betonte, dass derartige Posts in sozialen Netzwerken neben solchen Regressforderungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Der damals 28-Jährige hatte das Foto von zwei Handgranaten, einem grünen Behältnis und einer Schusswaffe bereits Ende 2016 hochgeladen und dazu geschrieben: «Silvester kann kommen, alles schon hergerichtet…» Eine Bekannte alarmierte daraufhin die Polizei und die Beamten durchsuchten die Wohnung des Mannes aus dem niederbayerischen Neustadt an der Donau (Landkreis Kelheim). Die Waffen fanden die Beamten nicht. Der Mann gab an, sich das Bild aus dem Internet heruntergeladen zu haben.
Die Polizei stellte ihm daraufhin Kosten von mehr als 11 000 Euro in Rechnung, weil an dem Einsatz auch Spezialkräfte beteiligt waren. Da der Mann angab, monatlich netto nur 1600 Euro zu verdienen und er damit seine Familie ernähren müsse, reduzierte die Polizei die Kosten auf 2000 Euro. Doch auch dagegen wehrte sich der Mann vor Gericht – vergeblich. Nach Ansicht der Richter war er sich bewusst, dass es sich bei den abgebildeten Waffen um echte Waffen handelte. Außerdem habe er das Bild zu einem Zeitpunkt (kurz vor Silvester) gepostet, zu dem die Alarmbereitschaft der Polizei besonders hoch sei. Er habe daher damit rechnen können, dass er einen Einsatz auslöst.
dpa/MF