Di., 31.10.2017 , 07:46 Uhr

Forderung von Wolbergs Anwälten: Hauptverfahren nicht zulassen

In der Regensburger Korruptionsaffäre fordern die Anwälte des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs (SPD), das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Das geht aus einer am Montag im Landgericht Regensburg eingegangenen Stellungnahme der Anwälte zur Anklage hervor, wie ein Gerichtssprecher sagte. Ende Juli hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage gegen Wolbergs erhoben. Sie wirft ihm unter anderem Bestechlichkeit vor.

Ebenfalls beschuldigt sind ein Bauunternehmer, ein früherer Mitarbeiter des Unternehmers und der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Regensburger Stadtrat. Die Anwälte von zwei der drei weiteren Beschuldigten gaben bis Montagnachmittag ebenfalls ihre Stellungnahmen ab und forderten, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen.

Das Landgericht Regensburg muss die Anklagen sowie die Stellungnahmen – laut Sprecher insgesamt mehrere Hundert Seiten – prüfen. Erst wenn es die Anklagen zulässt, kommt es zum Prozess.

Joachim Wolbergs soll laut Staatsanwaltschaft den Unternehmer bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals im Oktober 2014 bevorzugt haben. Im Gegenzug soll der Firmenchef an die Regensburger SPD von September 2011 bis März 2016 rund 475 000 Euro gespendet haben. Der suspendierte Rathaus-Chef wies die Vorwürfe stets zurück.

Wolbergs war am 18. Januar 2017 verhaftet worden und kam in Untersuchungshaft. Das Landgericht Regensburg setzte den Haftbefehl am 28. Februar außer Vollzug, verhängte jedoch mehrere Kontaktverbote, damit Wolbergs nicht auf mögliche Zeugen einwirken kann.

 

dpa

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