Schön bunt, laut, aber explosiv, daran sollte jeder beim Silvesterfeuerwerk denken. Denn auch zugelassene Feuerwerkskörper enthalten explosions-gefährliche Stoffe, die beim falschen Umgang zu schwerwiegenden Verletzungen vor allem im Gesicht und an den Händen führen können. Zum Schutz der Verbraucher kontrolliert die Gewerbeaufsicht der Regierung von Niederbayern auch in diesem Jahr wieder die Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Geschäften.
Raketen, Kracher und Co dürfen von Händlern nur in begrenzten Mengen, an zulässigen Orten und keinesfalls zusammen mit anderen gefährlichen, zum Beispiel leicht entzündlichen, Stoffen gelagert werden. Beim Verkauf vom 29. bis 31. Dezember dürfen keine Feuerwerkskörper an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Auch das prüft die Gewerbeaufsicht.
„Leider kommt es jedes Jahr aufs Neue zu schweren Unfällen, weil mit Feuerwerkskörpern leichtsinnig oder falsch umgegangen wird. Damit es zum Jahreswechsel keine explosiven Überraschungen gibt, sollte man sich an die Sicherheitsvorschriften halten“, sagt Regierungspräsident Heinz Grunwald.
Zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere empfiehlt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern folgende Verhaltensregeln:
Pressemitteilung Regierung von Niederbayern/MF