Mi, 15.07.2020 , 11:06 Uhr

Ferienarbeit - Was ist erlaubt?

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Schülerinnen und Schüler wollen die freie Zeit dazu nutzen, ihr Taschengeld aufzubessern oder um die ersten Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz gibt Tipps und Hinweise für SchülerInnen, Eltern und Arbeitgeber. 

Damit Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 18 Jahre alt sind, durch die Arbeit nicht überfordert werden, schützt sie das Jugendarbeitsschutzgesetz vor zu frühem Arbeitsbeginn, zu langer Arbeitsdauer oder vor schweren und gefährlichen Tätigkeiten. Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz empfiehlt Schülerinnen und Schülern wie Eltern und Arbeitgebern daher Folgendes zu beachten:

Was jedoch grundsätzlich immer gilt: Es darf pro Woche nur an 5 Tagen gearbeitet werden und somit in Summe maximal 40 Stunden in der Woche.

 

Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz unter https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/sozialer_arbeitsschutz/kinder_jugendarbeitsschutz/index.htm oder gerne auch direkt beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz unter Tel: 0941/5680-1705.

 

Pressemitteilung Regierung der Oberpfalz / MB

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