Di, 21.02.2017 , 13:22 Uhr

Fall Mollath: Zeuge wegen Meineides vor Gericht

Im Justizfall Gustl Mollath kommt es zu einem weiteren Prozess. Ein ehemaliger Zeuge in dem Verfahren gegen Mollath vor dem Landgericht Regensburg im Jahr 2014 muss sich wegen Meineides verantworten. Zudem soll der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags uneidlich falsch ausgesagt haben, wie das Amtsgericht Regensburg am Dienstag mitteilte. Voraussichtlicher Prozessbeginn ist der 22. März. Einzelheiten nannte das Amtsgericht nicht.

Mollath war im Sommer 2014 im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau freigesprochen: Das Regensburger Gericht war aber zu der Überzeugung gelangt, dass Mollath seine Frau misshandelt hat. Es konnte aber die Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen.

Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß Mollath seiner Ansicht nach sieben Jahre zu Unrecht. Jahrelang hatte er um die Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft.

Der Nürnberger war im Dezember 2015 mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gescheitert. Diesen Vorwurf wolle er nicht auf sich sitzen lassen, hatte Mollath bereits kurz nach der Entscheidung erklärt.

dpa/MF

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