Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath hat sich das Landgericht Regensburg am Freitag mit der Zwangsbegutachtung des Nürnbergers beschäftigt. Im ersten Verfahren gegen den heute 57-Jährigen hatte der Richter des Amtsgerichts Nürnberg 2004 die stationäre Begutachtung Mollaths angeordnet. Dies sei auf Anregung des Sachverständigen geschehen, der Mollath eine gravierende psychische Störung attestiert hatte, erläuterte der Richter am Freitag als Zeuge vor dem Landgericht Regensburg.
In dem damaligen Protokoll heißt es: „Dies war das einzige Mittel, um die Begutachtung zu erreichen.“ Der damals unter anderem wegen Körperverletzung an seiner Ehefrau angeklagte Mollath hatte sich zuvor geweigert, freiwillig mit dem vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachter zu sprechen.
Anschließend sei der Fall an das Landgericht Nürnberg-Fürth weitergeleitet worden, weil das Amtsgericht nicht über eine Unterbringung entscheiden könne, sagte der Zeuge. Am Nachmittag soll noch der Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth gehört werden. Dieser hatte Mollath im Jahr 2006 in die Psychiatrie geschickt hatte. Erst nach sieben Jahren wurde er im vergangenen Sommer freigelassen.
dpa / bay