Di., 06.10.2020 , 15:00 Uhr

Fall Maria Baumer: Ex-Verlobter wegen Mordes schuldig gesprochen

Schuldig wegen Mordes. So lautet das Urteil im Prozess der getöteten Maria Baumer. Das Gericht wirft dem Ex-Verlobten eine besonders schwere Schuld vor. 

 

Ex-Verlobter von Maria Baumer wegen Mordes verurteilt
Seit 2012 war der Fall Maria Baumer in den Schlagzeilen, das Schicksal der damals 26-Jährigen aus Muschenried hat die Menschen in der Region bewegt. Dementsprechend ist auch das Urteil im Mordprozess gegen ihren ehemaligen Verlobten mit großer Spannung erwartet worden. Über drei Monate lang stand Christian F. vor Gericht. Aber hat er Maria Baumer vor acht Jahren wirklich mit Beruhigungsmitteln getötet und im Wald vergraben? Oder reichen die Indizien nicht für eine Verurteilung aus? Diese Fragen hat das Landgericht Regensburg heute nach 17 Verhandlungstagen beantwortet – das Urteil ist gefallen.
Urteil im Mordprozess von Maria Baumer: Rechtsexperte ordnet Urteil ein
Martin Straler hat mit Prof. Dr. Jan Bockemühl über das Urteil gesprochen. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Honorarprofessor an der Universität Regensburg.

 

Der Angeklagte im Fall Maria Baumer ist vor dem Landgericht Regensburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 36-Jährige seine Verlobte im Mai 2012 mit Medikamenten vergiftet und ihre Leiche anschließend im Wald vergraben hat. Die Schwurgerichtskammer stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidiger des Deutschen hatten auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos auf.

Vorsitzender Richter Michael Hammer sagte, die Todesursache der Frau habe sich nicht mehr feststellen lassen, sie lasse sich aber plausibel erklären. «Maria Baumer hat die Medikamente nicht selbst genommen.» Es sei auszuschließen, dass sie ihr von Dritten beigefügt worden seien. «Es kommt nur der Angeklagte in Betracht.» Dieser habe über seine Arbeitsstelle Zugang zu den Medikamenten gehabt.

Die Leiche Baumers war im September 2013 von Pilzsammlern in einem Wald gefunden worden. Der Verlobte galt damals bereits als verdächtig und saß sechs Wochen in Untersuchungshaft. Aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse wurde er im Dezember 2019 erneut festgenommen. Gegen Ende des Prozesses hatte der 36-Jährige zugegeben, die Leiche beseitigt zu haben. Die Tötung der Frau stritt er ab.

 

Für das Gericht sei unter anderem das Lügen bei der Sendung "Aktenzeichen xy ungelöst" ausschlaggebend für das Urteil gewesen. Am Ende der Ermittlungen habe es keine Zweifel mehr gegeben, dass Maria Baumer nicht eines natürlichen Todes gestorben sei. Der Angeklagte habe versucht, dies zu verschleiern. Deshalb ist das Gericht auch zu der Überzeugung gekommen, dass Maria die Medikamente nicht selbst eingenommen habe.

Der frühere Verlobte der Toten habe aus niederen Beweggründen gehandelt, weshalb eine besondere Schwere der Schuld vorliege. Das Gericht sieht hierbei zwei Mordmerkmale: Heimtücke und niedere Beweggründe. 

Der Angeklagte selbst hat während der Urteilsverkündung keine Reaktion gezeigt, er blieb völlig emotionslos. 

Der Angeklagte heute im Gerichtssaal

 

Die Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg: 

Am 18. Tag der Hauptverhandlung ist vor dem Landgericht Regensburg heute das Strafverfahren gegen den früheren Verlobten der vor rund sieben Jahren im Kreuther Forst tot aufgefundenen Maria Baumer zu Ende gegangen. Die Schwurkammer sprach den Angeklagten nach einem aufwendigen Indizienprozess des Mordes schuldig und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen ihn. Im Hinblick auf die Verwirklichung zweier Mordmerkmale (Heimtücke, niedrige Beweggründe) und die Verwerflichkeit seines hochgradig manipulativen Vor- und Nachtatverhaltens stellte das Gericht außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung deshalb grundsätzlich nicht nach 15 Jahren, sondern erst nach einer im Vollstreckungsverfahren festzusetzenden längeren Mindestverbüßungsdauer erfolgen. Unabhängig davon ist bei lebenslangen Freiheitsstrafen für jede vorzeitige Entlassung eine durch Gutachten abgesicherte positive Sozial- und Gefährlichkeitsprognose erforderlich.

Der Angeklagte hatte das Tötungsdelikt geleugnet, im Lauf des Prozesses aber eingeräumt, Maria Baumers Leiche am Fundort vergraben und ein Verschwinden vorgetäuscht zu haben, um nicht mit ihrem Tod in Verbindung gebracht zu werden. Die Richter gelangten indessen zu der Überzeugung, dass er seiner Verlobten, von dieser unbemerkt, in der Nacht vom 25. auf 26. Mai 2012 eine hochdosierte Kombination des Beruhigungsmittels Lorazepam und des Schmerzmittels Tramadol eingeflößt hatte, woraufhin Maria Baumer bewusstlos geworden und entweder an der atemdepressiven Wirkung des Tramadols oder einer vom Angeklagten vorsätzlich bewirkten Unterbindung der Luftzufuhr verstorben war. Als handlungsleitendes Tötungsmotiv identifizierte die Schwurkammer den Wunsch des Angeklagten, sich ohne Gesichtsverlust im gemeinsamen sozialen Umfeld aus der Partnerschaft mit seiner angehenden Ehefrau zu lösen, um Freiraum für die Anbahnung einer Beziehung mit einer Patientin zu schaffen, die er als Krankenpfleger betreut hatte.

Das Gericht folgerte diesen Sachverhalt aus einer Gesamtschau diverser Indizien. Wesentliche Bedeutung kam dabei neben der Tatsache, dass der Angeklagte an seinem Arbeitsplatz Zugang zu Medikamenten mit den an Leiche, Haaren und Kleidung der Verstorbenen nachgewiesenen Wirkstoffen gehabt hatte, Erkenntnissen darüber zu, dass er im Zusammenhang mit der heimlichen Verabreichung von Lorazepam bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war, zwischen dem 14. und 17. Mai 2012 Internetrecherchen anhand der Suchbegriffe „lorazepam letale dosis“ und „der perfekte mord“ durchgeführt hatte und sowohl vor als auch unmittelbar nach der Tat in erheblichem zeitlichem Umfang mit Bemühungen um eine Intensivierung des Kontakts zu seiner ehemaligen Patientin befasst gewesen war. Die Darstellung des Angeklagten, dass Maria Baumer ohne sein Wissen selbst die Präparate eingenommen habe und daran gestorben sei, stuften die Richter aufgrund der vorhandenen Beweisergebnisse als nicht glaubhaft ein.

In rechtlicher Hinsicht ging die Schwurkammer zunächst - giftmordtypisch - von einer heimtückischen, auf Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers gerichteten Begehungsweise aus. Da der Angeklagte die Tötung seiner Verlobten nach den getroffenen Feststellungen aus nüchternem Kalkül als Mittel zur Verwirklichung eigener Ziele eingesetzt hatte, nahm das Gericht zudem niedrige Beweggründe an. Die besondere Schuldschwere resultierte nach Auffassung der Richter, vom Vorliegen zweier Mordmerkmale abgesehen, daraus, dass es sich um eine gedanklich zumindest vorgestaltete Tat gehandelt, der Angeklagte Maria Baumer im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen dennoch bis zuletzt ernsthafte Heiratsabsichten vorgespiegelt und sogar die öffentliche Suchaktion nach ihrem vorgetäuschten Verschwinden über die bloße Aufrechterhaltung seiner Schutzbehauptungen hinaus zur Selbstdarstellung als Opfer widriger Umstände genutzt hatte, die ihn vorgeblich zwangen, sein Medizinstudium aufzugeben.

Der Angeklagte und seine Verteidiger haben die Möglichkeit, gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg innerhalb einer Woche ab Verkündung Revision einzulegen. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof.

 

 

Wir haben den Fall gestern zusammengefasst:

 

 

dpa / Pressemitteilung Landgericht Regensburg / MB

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