Di., 22.08.2017 , 09:09 Uhr

Fahrlässige Tötung: Unfallfahrer muss 2 Jahre und 4 Monate ins Gefängnis

In den frühen Morgenstunden des 13. Januars 2017 war im Landkreis Cham ein Mann bei einem schweren Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Nachdem die Polizei zunächst einen mittlerweile 30 Jahre alten Autofahrer kontrollieren wollte, setzte dieser einfach die Fahrt fort und kollidierte mit einem unbeteiligten PKW-Lenker, der daraufhin an der Unfallstelle starb.

Heute verurteilte ihn ein Richter zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Außerdem wird der Führerschein des Unfallfahrers für drei Jahre eingezogen. Darüber ist er hinaus schuldig wegen Trunkenheit am Steuer und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Cham: Unfallfahrer von Chammünster muss über 2 Jahre in Haft

Die Vorwürfe gegen den Unfallfahrer

Laut eines Gerichtssprechers war der heute 30-Jährige bei winterlichen Straßenverhältnissen zu schnell auf der B 20 unterwegs und beschleunigte seine Fahrt als ihn Polizeibeamte kontrollieren wollten. Mit etwa 140km/h war der Mann mit einem ihm entgegenkommenden Fahrzeug zusammengeprallt. Der verstorbene PKW-Fahrer hingegen hatte laut

Pressesprecher eine deutlich geringere Fahrtgeschwindigkeit von etwa 40-55km/h. Der Unfallfahrer hatte zum Zeitpunkt des Geschehens knapp zwei Promille Alkohol im Blut gehabt.

Zusammenfassung des Polizeipresseberichtes vom 13. Januar

In ihrem Unfallbericht sprach die Polizei von einer vermeintlichen Flucht, da der Fahrer die deutlichen Haltesignale gar nicht übersehen konnte. Er geriet schließlich aus noch ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte er mit einem weiteren Fahrzeug. Dessen Fahrer, ein 47 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Cham, wurde im Fahrzeug eingeklemmt. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Der Angeklagte kam mit mittelschweren Verletzungen in ein Krankenhaus.

Unser Bericht vom 13. Januar 2017

Cham: Flucht vor Polizei - Unbeteiligter stirbt

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