Bei einer in der Freisinger Str. in Mainburg in der Nacht vom 21./22.04.17 durchgeführten Laser-Geschwindigkeitskontrolle wurde ein 18-jähriger Führerscheinneuling gegen Mitternacht angehalten, der die Freisinger Str. in Richtung Ortsmitte bei erlaubten 50 km/h mit nach Abzug der Messtoleranz 104 km/h befahren hatte.
Das hierfür vorgesehene Bußgeld in Höhe von 280 Euro wird aufgrund vorliegenden Vorsatzes nach den Richtlinien für die Verkehrsüberwachung noch einmal verdoppelt. Der Führerscheinneuling war erst seit 2 Monaten im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Führerscheinrechtlich dürfte dies jedoch für den Betroffenen noch das kleinere auf ihn zukommende Problem darstellen.
PM/LH