Der Holocaust Leugner Richard Williamson wurde heute vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.
In einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender hatte Williamson im November 2008 den Holocaust geleugnet. Das Landgericht Regensburg hatte in der Vergangenheit zwar in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in Höhe von 6500 Euro bestätigt, das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte dieses Urteil aber im Februar 2012. Der Grund: Formmängel. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte daraufhin den Strafbefehl neu überarbeitet. Nachdem Williamson diesen erneut nicht akzeptierte, wurde der Prozess heute neu aufgerollt. Der Ex-Bischof war persönlich nicht vor Gericht erschienen, er ließ sich von seinen beiden Anwälten vertreten. Diese forderten gleich zu Beginn der Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten. Der gegen Williamson verhängte Strafbefehl sei aus Sicht der Verteidigung rechtswidrig. Williamson könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass seine umstrittenen Aussagen auch in Deutschland zugänglich waren, so die beiden Anwälte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, Williamson habe die Verbreitung seiner Aussagen in Deutschland zumindest billigend in Kauf genommen. So seien Sendungen des schwedischen Fernsehens über das Internet abrufbar. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für den 72-Jährigen, da das umstrittene Interview mit dem schwedischen Fernsehen nach Absprache nicht in Deutschland gezeigt werden sollte.
Die Verteidigung kündigte im Vorfeld an, dass sie im Falle einer Verurteilung ihres Mandanten Verfassungsbeschwerde einlegen wird.
16. 01. 2013/ CLP