Do., 13.04.2023 , 13:05 Uhr

Betrunkener Autofahrer

Essing: Auto landet kopfüber im Garten

Ein betrunkener Autofahrer im Landkreis Kelheim hat für einen kuriosen Unfall in einem fremden Garten gesorgt.

Einen kuriosen Unfall mit glücklichem Ausgang hat es gestern Mittag bei Essing gegeben: ein betrunkener Autofahrer ist von der Straße abgekommen und in einen Gartenzaun gekracht. Dabei hat sich der 66-Jährige überschlagen und ist mit seinem Auto auf dem Dach in einem Garten liegen geblieben. Sowohl der 66-Jährige als auch sein 44-jähriger alkoholisierte Beifahrer konnten sich leicht verletzt aus dem Auto befreien.

Der vermeintliche Fahrer versuchte zuerst noch zu fliehen, konnte aber etwas später von der Polizei gefunden und festgenommen worden. Wer genau gefahren ist, ist noch unklar - einer der beiden Männer hatte gar keinen Führerschein. Der Schaden wird auf rund 7.000 Euro geschätzt.

JM

 

Polizeimeldung

Am Mittwoch (12.04.23) ereignete sich zur Mittagszeit im Weiler Unterau ein Verkehrsunfall, wobei der 66-jährige Fahrer als auch der 44-jährige Beifahrer stark alkoholisiert waren.

Der Pkw fuhr von der Schleuse Gronsdorf aus auf der linken Seite auf einem Seitenweg neben dem RMD-Kanal, welcher in diesem Abschnitt für PKW gesperrt war,  in Richtung Essing. Bei Unterau kam der Pkw von nach links von dem Weg ab und fuhr gegen einen angrenzenden Gartenzaun. Bei dem starken Aufprall überschlug sich der Pkw und blieb auf dem Dach in einer Wiese liegen. Die beiden Insassen waren, wie sich später herausstellte, stark alkoholisiert. Sie konnten sich selbst aus dem PKW befreien.

Der vermeintliche Fahrer versuchte zunächst von der Unfallstelle zu flüchten, konnte jedoch wenig später von der eintreffenden Streifenbesatzung gefunden und vorläufig festgenommen werden. Die beiden im Fahrzeug befindlichen Personen wurden bei dem Unfall leicht verletzt und vorsorglich in das Krankenhaus Kelheim verbracht. Da zunächst widersprüchliche Angaben bezüglich der Fahrereigenschaft von beiden gemacht wurden, wurde bei beiden vorsorglich eine Blutentnahme angeordnet. Der Führerschein eines der Beteiligten wurde vorläufig sichergestellt. Der andere war nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis.

Der Gesamtsachschaden wird auf ca. 7000 Euro geschätzt.

 

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