Mi, 19.04.2017 , 08:41 Uhr

Erfolg für Schleierfahnder in nördlicher Oberpfalz

Schleierfahnder der PI Fahndung Waidhaus kontrollierten bereits Ende März auf der Autobahn A 6 einen moldauischen Staatsangehörigen, der mehrere Schmuckgegenstände im Gesamtwert von ca. 15.000 Euro in seiner Unterhose versteckt hatte. Der 33-jährige Mann versuchte den Schmuck im Auftrag seines inhaftierten Bruders in die Heimat zu bringen.

Am 30.03.2017, gegen 10.30 Uhr, kontrollierten die Schleierfahnder der PIF Waidhaus einen Mercedes Kleinbus, den ein Moldauer in Fahrtrichtung Tschechische Republik steuerte. Bei der körperlichen Durchsuchung des Mannes stießen die Beamten in seiner Unterhose auf ein mit Klebeband umwickeltes Päckchen, in dem sich eine Vielzahl von Schmuckstücken, Uhren und Silbermünzen befanden. Der 33-Jährige gab zur Herkunft der Gegenstände keine plausible Erklärung ab. Die akribisch arbeitenden Polizisten fanden jedoch in ihren ersten Ermittlungen heraus, dass diese Schmuckstücke aus Wohnungseinbrüchen im Raum München stammen könnten.

Das Kriminalfachdezernat in München führte die weiteren Ermittlungen durch und übernahm den vorläufig Festgenommenen von den Schleierfahndern in Waidhaus. Die sichergestellten Wertgegenstände ließen sich schließlich insgesamt 11 Einbrüchen im Raum München zuordnen, welche der seit August 2016 in Untersuchungshaft befindliche Bruder des 33-Jährigen begangen hatte. Der Moldauer hatte kurz vor seiner Kontrolle seinen Bruder im Gefängnis besucht und von ihm eine „Schatzkarte“ erhalten. Mit dieser Karte holte der 33-Jährige nun die Schmuckstücke und Uhren aus einem Erddepot im Raum München heraus. Er wollte sie in seinem Heimatland versetzen, um damit die entstehenden Anwaltskosten für seinen inhaftierten Bruder bezahlen zu können.

Die Staatsanwaltschaft München behielt vom 33-jährigen Moldauer eine Sicherheitsleistung ein. Er durfte nach Durchführung verschiedener polizeilicher Maßnahmen aus dem Bundesgebiet ausreisen. Die Kripo in München ermittelt gegen den Mann wegen Hehlerei. Die Schmuckstücke konnten zwischenzeitlich an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden.

 

PM/LH

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