Do, 25.03.2021 , 12:42 Uhr

Testpflicht für Flug-Reiserückkehrer gilt ab Sonntag

Die geplante umfassende Testpflicht für Reiserückkehrer auf dem Luftweg soll laut Bundesgesundheitsministerium ab diesem Sonntag um 0.00 Uhr in Kraft treten. Damit muss jeder, der mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen will, einen negativen Corona-Test vorlegen. Damit müsse man nicht mehr auf einzelne Risikogebiete acht geben, sondern die Testpflicht würde für alle gelten, die nach Deutschland einreisen wollen, unabhängig vom Herkunftsland. 

Grund sei, dass Reisende und Fluggesellschaften sich darauf einstellen können, hieß es am Donnerstag aus dem Bundesgesundheitsministerium. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kabinett solle die neue Einreiseverordnung an diesem Freitag veröffentlicht werden.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten beschlossen, dass der Bund angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug als Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland festschreiben soll. Schon jetzt müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus «Hochinzidenzgebieten» mit besonders vielen Infektionen sowie Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen.

Die generelle Neuregelung soll nun in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kraft treten. Alle Passagiere, die per Flugzeug ab 0.00 Uhr nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Crews sind nicht betroffen, wie es im Ministerium weiter hieß. Flugreisende sollen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst tragen. Eine Beförderung durch die Fluggesellschaft ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Andernfalls soll man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Isolierung begeben müssen.

 

«Personen, die einen entsprechenden Testnachweis nicht vor Abreise ihrem Beförderer vorlegen können, dürfen nicht befördert werden», heißt es in dem Text.

Bund und Länder hatten die Neuerung in der Nacht zum Dienstag in ihren Corona-Beratungen beschlossen. Bisher ist eine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland nur für Reisende vorgesehen, die sich in den zehn Tagen zuvor in einem Gebiet aufgehalten haben, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Mutationen verbreitet sind.

«Mit einer Testung bereits vor Abflug wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken können bzw. einen zusätzlichen Eintrag von SARS-CoV-2 Infektionen nach Deutschland verursachen», heißt es in dem Entwurf weiter.

Das Testen ergänze bereits etablierte Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen einer Maske, Abstandhalten und Hygienemaßnahmen – diese müssten unbedingt weiter eingehalten werden. Die Regelung soll zunächst bis zum 12. Mai gelten.

 

Testpflicht vor allem wegen Mallorca-Urlauber

Die SPD lehnte ein echtes Reiseverbot umgehend ab. «Ein generelles Verbot von Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben», sagte der parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider der Deutschen Presse-Agentur. «Generell Reisen ins Ausland zu verbieten, geht über sinnvolle Schutzmaßnahmen hinaus, ist unverhältnismäßig und trägt zur weiteren Verunsicherung der Bevölkerung bei.»

Hintergrund der Diskussion ist der vorübergehende Buchungsboom für Mallorca nach der Streichung der Lieblingsinsel der Deutschen von der Liste der Corona-Risikogebiete am 14. März. Damit wurde auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben. Der Schritt erfolgte, weil die Zahl der Neuinfektionen dort unter 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gesunken war. Damit ist der Urlaub auf Mallorca wieder ohne Quarantäne und Testpflicht bei der Rückkehr möglich.

Das führte zu einer Explosion der Buchungen bei den großen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften, die hunderte zusätzliche Flüge für die Osterferien neu auflegten. Beim Bund-Länder-Treffen am Montag wurde allerdings entschieden, dass künftig für alle Flugpassagiere, die nach Deutschland einreisen, eine Testpflicht eingeführt werden soll.

 

Söder plädiert für Testpflicht

Das reicht einigen Ministerpräsidenten aber nicht aus – vor allem, weil Urlaub im Inland in den Osterferien wegen geschlossener Hotels und Campingplätze nicht möglich ist. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte am Mittwoch in seiner Regierungserklärung, die Testpflicht sei nur das «Minimum». «Und mir wäre es lieber, uns würden noch ein paar andere Maßnahmen einfallen.» Es sei «einfach für die Menschen schwer verständlich und akzeptabel», dass man bei uns kein Ferienhaus und keine Ferienwohnung buchen könne, umgekehrt aber auf Mallorca großer Urlaub gemacht werden könne.

Ähnlich äußerte sich Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). «Es ist nicht gut, dass jetzt in dieser Situation solche Urlaubsreisen stattfinden», sagte der Finanzminister. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht das so. Es könne doch nicht sein, dass man nicht in der Lage sei zu verhindern, dass Menschen nach Mallorca fliegen, aber in Flensburg ein 15-Kilometer-Bewegungsradius durchgesetzt werden könne, sagte sie am Mittwochvormittag bei ihren Beratungen mit den Ministerpräsidenten.

Wie man es rechtlich sauber hinbekommen kann, dass niemand mehr nach Mallorca fliegt, ist aber unklar.

 

Das Problem

Bisher raten Bund und Länder in ihren Beschlüssen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von touristischen Reisen im In- und Ausland ab. Das ist zwar nur eine Empfehlung. Für das Inland wurde aber schon eine Lösung gefunden, das Reisen tatsächlich auch wirksam zu unterbinden: Man hat den Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben einfach verboten, Urlauber einzuquartieren. Da die Bundesregierung auf Hotelöffnungen im Ausland keinen Einfluss hat, muss sie eine andere Lösung finden.

 

LÖSUNGSANSATZ 1: QUARANTÄNE ALS REISEBREMSE

Eine Möglichkeit wäre, das Reisen für Urlaubswillige einfach unattraktiv zu machen. Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen für zehn Tage in Quarantäne, von der sie sich erst nach fünf Tagen befreien können. Diese Regelung auf Einreisende aus dem Ausland generell auszuweiten, hätte zumindest abschreckende Wirkung und würde auch die Ansteckungsgefahr durch rückkehrende Urlauber verringern. Allerdings ist die Einhaltung der Quarantäne schwer zu kontrollieren.

 

LÖSUNGSANSATZ 2: REISEVERBOT FÜR URLAUBER

Eine andere Möglichkeit ist, das Reisen zumindest teilweise zu verbieten. Das geschieht zum Beispiel in den Herkunftsländern der anderen beiden großen Mallorca-Urlaubergruppen: Spanien und Großbritannien.

dpa/MB

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