Di, 02.03.2021 , 14:56 Uhr

Entwurf für Corona-Beratungen: Öffnungsschritte in Stufen

Der Druck für Lockerungen des Lockdowns war zuletzt immer größer geworden. Die Runde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten wird darauf reagieren. Doch Streit über Details ist programmiert.Nach monatelangem Corona-Lockdown planen Bund und Länder schon ab kommender Woche weitere Öffnungsschritte, teils regional abgestuft und abhängig von den jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzen. Das geht aus einem vorläufigen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde an diesem Mittwoch hervor, der den Stand Montag 19.10 Uhr hat, der dem Vernehmen nach aber noch nicht mit allen Ländern abgestimmt ist.

Verknüpft werden sollen zahlreiche Öffnungen demnach mit umfangreichen Ergänzungen bei der nationalen Teststrategie, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich soll der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten bis 28. März verlängert werden.

Schon von kommender Woche an könnten wieder Treffen des eigenen mit einem weiteren Haushalt möglich sein, beschränkt auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

 

Inzidenzwert für Öffnung des Einzelhandels noch unklar

Bei entscheidenden Punkten wird in dem Papier offen gelassen, von welcher Inzidenz an bestimmte Schritte gelten sollen - etwa die Öffnung des Einzelhandels, von Museen oder für Sport. Hier könnten Öffnungsschritte je nach Land oder Region möglich sein. Einer der größten Konfliktpunkte bei den entscheidenden Beratungen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch (14.00 Uhr) dürfte sein, von welchen Inzidenzen an diese Regeln gelten sollen. Eine «Notbremse» soll dafür sorgen, dass regionale Öffnungen bei steigenden Infektionszahlen wieder zurückgenommen werden.

Das Papier, das von einer Runde aus Kanzleramt, Bundesfinanzministerium und den Ländern Berlin und Bayern erarbeitet wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen vor. Berlin hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz, Bayern den stellvertretenden Vorsitz. Zuerst hatte «Business Insider» über das Papier berichtet. Die Verhandlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, das Papier verändere sich ständig, hieß es. Endgültige Entscheidungen werden erst in den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch erwartet.

 

Mehr Kontakte regional möglich

Mehr Kontakte könnten demnach in Regionen erlaubt werden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter einen bestimmten Wert sinkt - welcher Wert, ob 35 oder 50, lässt das Papier offen. Dann könnten wieder Treffen mit zwei weiteren Haushalten erlaubt sein, beschränkt auf maximal 10 Personen, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Andererseits könnten Kontakte wieder enger beschränkt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz regional wieder deutlich steigen sollte. Und: Über Ostern könnten - ähnlich wie an Weihnachten - wieder Verwandtenbesuche in einem etwas größeren Kreis möglich sein.

Dem Beschlussentwurf zufolge könnte es - unterstützt von massenhaften Schnelltests - stufenweise weitere Öffnungen geben: als nächstes - nach Schulen und Friseuren - überall und wo noch nicht geschehen etwa Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Mit diesen Regeln soll wieder eine gewisse Einheitlichkeit unter den Ländern hergestellt werden, nachdem einige Länder wie Bayern etwa bei der Öffnung von Baumärkten und Blumengeschäften vorgeprescht waren.

 

Öffnungen ab Inzidenz unter 35 wahrscheinlich

Einen nächsten Öffnungsschritt könnte es geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder regional stabil unter 35 liegt: Dann könnten der Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten geöffnet werden und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Außenbereich erlaubt werden. Eine Zwischenstufe könnte dem Papier zufolge auch bei noch etwas höheren Inzidenzen möglich sein, etwa mit «Click and meet»-Angeboten im Handel. Unter anderem bei diesem Punkt gebe es aber noch erheblichen Verhandlungsbedarf, hieß es.

Ein weiterer Öffnungsschritt könnte dem Entwurf zufolge dann erfolgen, wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder in einer Region 14 Tage nach dem vorangegangenen Öffnungsschritt nicht verschlechtert hat. Bei einer Inzidenz von stabil unter 35 könnten dann unter anderem die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Auch hier könnte eine Zwischenstufe eingezogen werden auch für Regionen mit noch etwas höheren Inzidenzen, dann etwa mit der Verpflichtung, einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorzulegen.

 

Gastronomie-Öffnungen nicht vorgesehen

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über einen bestimmten Wert steigen, sollen die Öffnungsschritte dem Entwurf zufolge wieder zurückgenommen werden. Der Grenzwert hierfür ist in dem Papier noch offen gelassen. Über weitere Lockerungen etwa für Innenbereiche von Restaurants, für Veranstaltungen, Reisen und die Hotellerie soll dem Beschlussentwurf zufolge erst bei der nächsten Bund-Länder-Runde beraten werden. Als Termin ist der 24. März vorgesehen.

 

Lockerungen und Öffnungen durch Schnelltests möglich

Klar scheint aber: Die bei der vergangenen Bund-Länder-Runde avisierte 35er-Grenze für Lockerungen auf breiter Front könnte nun aufgegeben werden - wenn viel mehr getestet wird. «Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren 7-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden», heißt es im dem Entwurf. Regelmäßige Corona-Tests stellten «einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen».

In dem Papier heißt es weiter: «Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen.»

 

Schnelltests in Unternehmen möglich

Konkret könnten demnach die Unternehmen in Deutschland verpflichtet werden, ihren in Präsenz Beschäftigten mindestens einen oder sogar zwei kostenlose Schnelltests pro Woche anzubieten. Die Länder sollen möglicherweise dafür sorgen, dass das Personal in Schulen und Kitas «sowie alle Schülerinnen und Schüler» mindestens einen oder zwei kostenlose Schnelltests pro Präsenzwoche angeboten bekommen. Und auch allen anderen Bürgern sollen demnach ein oder zwei Schnelltests pro Woche ermöglicht werden, etwa in Testzentren oder bei Ärzten - die Kosten hierfür soll laut Beschlussvorlage der Bund übernehmen. Am Dienstagabend sollte es noch eine hochrangige Runde von Merkel mit Wirtschaftsvertretern zur Umsetzung der Teststrategie geben.

 

Impfung bei bestimmten Ärzten

Breiten Raum nimmt in dem Papier auch das Thema Impfen ein. So heißt es: «Die Impfverordnung des Bundes wird dahingehend geändert, dass ab der zweiten Märzwoche die Beauftragung ausgewählter Leistungserbringer der niedergelassenen ärztlichen Versorgung durch die Länder einen festen Rahmen hat.» Für den April sei der Übergang in die nächste Phase der nationalen Impfstrategie vorgesehen, in der die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden. Die Priorisierung der Corona-Impfverordnung gelte als Grundlage auch für die Impfungen in den Arztpraxen. Dazu heißt es aber ergänzend: «Die tatsächliche Entscheidung der Priorisierung erfolgt nach jeweiliger ärztlicher Einschätzung vor Ort.»

 

dpa

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