Mo., 28.09.2026 , 14:17 Uhr

Eilsbrunn: Auto voller Vapes – Zoll macht auf der A3 großen Fund

Bei einer Kontrolle auf der A3 bei Eilsbrunn hat der Zoll 439 unversteuerte E-Zigaretten sichergestellt.

Die Vapes waren an zahlreichen Stellen im Auto versteckt. Der entstandene Tabaksteuerschaden liegt bei rund 2.433 Euro.

Zoll kontrolliert Auto auf der A3

Zollbedienstete des Hauptzollamts Regensburg kontrollierten am 22. September 2026 auf der A3 bei Eilsbrunn ein Auto, das in Richtung Passau unterwegs war. Darin saßen fünf Personen, die nach eigenen Angaben zu einem Familienbesuch in die Slowakei fahren wollten.

Auf Nachfrage gaben die Reisenden zunächst an, keine verbotenen oder anmeldepflichtigen Gegenstände mitzuführen. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Einsatzkräfte jedoch verschiedene E-Zigaretten in den Türfächern und in der Mittelkonsole.

Vapes an zahlreichen Stellen im Auto versteckt

Daraufhin untersuchte der Zoll das Auto genauer. Dabei kamen weitere E-Zigaretten verschiedener Sorten zum Vorschein. Die Vapes waren unter anderem in der Ersatzradmulde, in einem Fach in der hinteren Armlehne, in Seitenablagen und Einkaufstaschen im Kofferraum sowie in einer Reisetasche unter Kleidungsstücken verstaut.

Insgesamt stellte der Zoll 439 E-Zigaretten sicher. Die Vapes waren nicht mit den erforderlichen deutschen Steuerzeichen versehen. Nach Angaben des Hauptzollamts entstand dadurch ein Tabaksteuerschaden von rund 2.433 Euro.

Sichergestellte E-Zigaretten werden vernichtet

„Wer unversteuerte E-Zigaretten nach Deutschland bringt, muss damit rechnen, dass diese sichergestellt werden. Auch die nachträgliche Erhebung der Tabaksteuer macht die Produkte nicht verkehrsfähig. Sie verbleiben beim Zoll und werden anschließend vernichtet“, erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.

Gegen den 28-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nachdem ihm der Steuerbescheid ausgehändigt worden war und er eine Sicherheitsleistung gezahlt hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.

Auch Flüssigkeiten für E-Zigaretten unterliegen der Tabaksteuer

In Deutschland unterliegen neben klassischen Tabakwaren auch sogenannte Substitute für Tabakwaren der Tabaksteuer. Dazu zählen insbesondere Flüssigkeiten für E-Zigaretten.

Diese Produkte dürfen nur mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen in den Verkehr gebracht werden. Das Steuerzeichen weist nach, dass die entsprechende Tabaksteuer bezahlt wurde.

 

PM Hauptzollamt Regensburg / KH

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