So., 26.02.2023 , 09:37 Uhr

Gesetzlicher Finderlohn

Ehrlicher Finder in Regensburg gesucht: Bargeld beim DEZ in falschen Fahrradkorb gelegt

Der Finder wird gebeten, die Fundsachen bei einer Polizeidienststelle oder dem Fundamt abzugeben. Als Finder besteht die Pflicht, einen gefundenen Gegenstand unverzüglich zu melden. Dafür wird man durch gesetzlichen Finderlohn entschädigt.
Behält man eine Fundsache unberechtigt, droht eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.

Am 24.02.2023 gegen 16:00 Uhr legte ein 58-jähriger Regensburger seine Tasche mit Bargeld in vierstelliger Höhe in den Korb eines fremden Fahrrads vor dem Haupteingang des Donau Einkaufzentrums Regensburg und ließ diese einige Minuten außer Acht.

Schließlich musste der Mann feststellen, dass das Rad samt Korb und Bargeld weg war.

PI Regensburg Nord

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