Das Staatliche Bauamt Regensburg saniert die Staatsstraße 2165 zwischen Duggendorf und der Staatsstraße 2041. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich am 31. August 2026 und werden in mehreren Bauphasen durchgeführt.
Mit der Sanierung wird die Fahrbahn erneuert und damit ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Staatsstraße und zur langfristigen Sicherstellung der Verkehrssicherheit geleistet.
Bauablauf
Die Maßnahme gliedert sich in folgende Bauphasen:
Die genannten Zeiträume können sich insbesondere aufgrund von Witterung und Baufortschritt noch verändern.
Umleitung während der Vollsperrung
Während der Vollsperrung wird der Verkehr weiträumig umgeleitet.
Der Verkehr wird östlich über die R 15, R 32 bzw. R 39/Gemeindeverbindungsstraße geführt. Für den Transport wassergefährdender Stoffe ist dabei eine gesonderte Führung zu beachten.
Aus westlicher Richtung erfolgt die Umleitung über die St 2235, R 13 und St 2660.
Die Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert.
Anliegerverkehr bleibt möglich
Die Ein- und Ausfahrt in den voll gesperrten Bereich ist grundsätzlich nur für Anlieger zulässig. Dies betrifft insbesondere die Orte Gessendorf, Weichseldorf, Kleinheitzenhofen und Kleinduggendorf.
Die Ein- und Ausfahrt von bzw. zur Gemeindeverbindungsstraße Duggendorf/Hüttgasse bleibt einseitig befahrbar.
Je nach Baufortschritt kann es dennoch zu zeitweisen Einschränkungen bei der Erreichbarkeit einzelner Grundstücke kommen. Das Staatliche Bauamt Regensburg bittet die betroffenen Anlieger hierfür um Verständnis.
Felsräumung nördlich von Pielenhofen
Im Anschluss an die Straßenbauarbeiten ist nördlich von Pielenhofen außerdem eine Felsräumung vorgesehen. Die Arbeiten sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich dauerhaft zu gewährleisten.
Hierfür ist erneut eine Vollsperrung der St 2165 erforderlich. Die Dauer wird voraussichtlich etwa vier Wochen betragen.
Das Staatliche Bauamt Regensburg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Sperrungen nicht umfahren oder missachtet werden dürfen. Insbesondere im Bereich der Felssicherung besteht bei einem eventuellen Felsabgang akute Gefahr für Leib und Leben. Die Absperrungen dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer sowie der Beschäftigten auf der Baustelle.
Das Staatliche Bauamt Regensburg bittet alle Verkehrsteilnehmer, Anlieger und betroffenen Kommunen um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen. Die Sanierung ist notwendig, um die St 2165 langfristig in einem verkehrssicheren und leistungsfähigen Zustand zu erhalten.
Staatliches Bauamt Regensburg