Mo, 03.06.2019 , 06:29 Uhr

Drei Haftbefehle nach Gewalt in Asylunterkunft in Niederbayern

Nach einem Gewaltausbruch in einer Asylunterkunft im niederbayerischen Stephansposching (Landkreis Deggendorf) sind gegen drei mutmaßliche Randalierer Haftbefehle ergangen. Den Asylbewerbern werde Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung vorgeworfen, teilte die Polizei am Samstag mit.

Nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter wurden die drei Nigerianer in verschiedene Haftanstalten gebracht. Insgesamt wird gegen sechs Asylbewerber im Alter zwischen 23 und 38 Jahren ermittelt. Bei dem Einsatz am Freitagnachmittag wurden laut Polizei fünf Polizisten verletzt.

Die Beamten waren nach eigenen Angaben in die kleine Gemeinde Stephansposching gerufen worden, weil einige Bewohner des Flüchtlingsheims randalierten. Nach Angaben der Polizei wurden die Beamten zunächst von etwa 30 aufgebrachten Asylbewerbern beleidigt, bespuckt und bedrängt. Als die Polizisten den mutmaßlichen Rädelsführer aus der Menge zogen, eskalierte die Situation demnach völlig. Mehrere Asylbewerber schlugen laut Polizei auf die Beamten ein und warfen Fahrräder auf die Einsatzkräfte, die sich mit Pfefferspray wehrten. Ein Asylbewerber habe die Seitenscheibe eines Polizeiautos eingetreten, hieß es. Andere Flüchtlinge errichteten Barrikaden und hinderten die Polizei daran, das Gelände zu verlassen.

Erst als Verstärkung eintraf, gelang es den Beamten, die Lage zu beruhigen. Vier der fünf Polizisten kamen den Angaben zufolge ins Krankenhaus. Sie erlitten Schnitt- und Rippenverletzungen sowie Verletzungen an den Augen. In einer Mitteilung vom Samstag war von leichten Verletzungen die Rede.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte am Sonntag eine harte Bestrafung und rasche Rückführung der verhafteten Tatverdächtigen: «Wer sich so aufführt, hat in unserem Land nichts zu suchen», sagte Herrmann laut Mitteilung. Die drei Gewalttäter hätten mit ihrem Verhalten gezeigt, dass sie keinen Schutz suchen. «Die Täter dürfen hier nicht mit Nachsicht rechnen, sondern nur mit der vollen Härte des Rechtsstaats.» Herrmann kündigte an, nach Abschluss der Gerichtsverfahren zwei bereits für Juli geplante Abschiebungen nach einer eventuell noch zu verbüßenden Haftstrafe unmittelbar zu vollziehen. Auch der dritte Täter, der erst im März einen Asylantrag gestellt habe und dessen Verfahren noch läuft, dürfe nach einer Bestrafung nicht mit einem weiteren Aufenthalt in Deutschland rechnen.

dpa

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