Seit Samstag gilt in Bayern die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. In der Oberpfalz sind weiterhin eher wenige Verstöße zu verzeichnen. Auch in Niederbayern sind die Zahlen eher gering. Trotzdem ist jeder Verstoß einer zu viel!
Im Zeitraum 22.03.2020, 06.00 Uhr, bis 23.03.2020, 06.00 Uhr, stellten die Beamtinnen und Beamten 54 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung fest. Dem gegenüber steht die Gesamtbevölkerung der Oberpfalz mit etwa 1,1 Millionen Einwohner. Somit ist die Zahl der Verstöße als verhältnismäßig gering zu bewerten, wenngleich ein jeder Verstoß einer zu viel ist. Insgesamt führten die Einsatzkräfte in den 24 Stunden etwa eintausend Kontrollen durch.
Es wurden etwa 300 Ladengeschäfte und Einrichtungen überprüft. Vereinzelt kam es zu Beanstandungen. Im Bereich der Gastronomie wurde bei 300 kontrollierten Betrieben ein einzelner Verstoß gegen die Allgemeinverfügung festgestellt.
Beispiele zu verschiedenen Verstößen
Die Polizei Oberpfalz kontrolliert die Einhaltung der vorläufigen Ausgangsbeschränkung weiterhin mit Nachdruck. Dazu erhält sie auch Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
Die niederbayerischen Polizei zieht nach dem ersten vollen Tag unter Ausgangsbeschränkung ein Fazit. Die Allgemeinverfügung und insbesondere die Ausgangsbeschränkung werden von weiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert und eingehalten.
Insgesamt wurden am Samstag knapp 1.500 Kontrollen mit Bezug zur Allgemeinverfügung in Niederbayern durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag weiterhin auf der Einhaltung der Allgemeinverfügung durch Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte. Bei etwa 1.000 kontrollierten Betrieben wurden lediglich 10 Verstöße festgestellt. 5 Personen müssen mit einer Strafanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen. Darüber hinaus wurden weitere Veranstaltungen und sonstige Einrichtungen überprüft. Hier war nur noch ein Verstoß zu verzeichnen. Die seit Samstag 00:00 Uhr gültige Ausgangsbeschränkung wurde ebenfalls überwacht. 21 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung mussten mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet werden. Die Betroffenen erwarten Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Grundsätzlich zeigt sich die Polizei zufrieden mit der Umsetzung der Allgemeinverfügungen. „Wir sind jetzt auf den Sonntag gespannt, da der Wetterbericht wieder schöneres Wetter meldet. Wir hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin einsichtig bleiben und sich an die Ausgangsbeschränkung halten“, sagte Polizeisprecher Maximilian Bohms. Seit der Bekanntgabe der Ausgangsbeschränkung erreichte die Polizei über die sozialen Medien zahlreiche Anfragen zu deren Auslegung. Spezialfälle, Ernstfälle und leider auch viele unnötige „Spaß-Fälle“ wurden soweit es möglich war beantwortet. Sollten noch Unklarheiten bestehen möchten wir auf die FAQs unter corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php (siehe unten) verweisen. Sollte Ihr spezieller Fall hier nicht ausreichend abgedeckt sein, möchten wir Sie bitten, die Vorgaben für sich selbst möglichst eng auszulegen. Hinterfragen Sie sich selbst, ob triftige Gründe für eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung vorliegen. Ist mein Vorhaben absolut notwendig und unaufschiebbar? Kann ich mein Vorhaben wirklich nur zusammen mit anderen Personen bewerkstelligen?
Die Polizei Niederbayern möchte sich bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bedanken!