Mi., 18.03.2020 , 07:54 Uhr

Coronavirus: Steuerliche Soforthilfen in Bayern

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Bayern hat deshalb den Katastrophenfall ausgerufen. „Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Dies gilt auch für den Bereich der Steuern.“

Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung folgende Maßnahmen in Kraft gesetzt: 

Betroffene können sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per Email umgehend mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Auf diesem Wege ist auch die Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Die Servicezentren an den Finanzämtern sind als Maßnahme gegen die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus vorübergehend geschlossen.

 

Mitteilung Bayerisches Staatsministerium für Finanzen und Heimat

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