So, 26.04.2020 , 11:42 Uhr

Coronavirus in Bayern: Konsequentes Befolgen der Maskenpflicht extrem wichtig

Ab Montag gilt in ganz Bayern die Maskenpflicht. In diesem Zusammenhang ruft Gesundheitsministerin Melanie Huml dazu auf, die Maskenpflicht zu befolgen. Es ist wichtig, sich und andere Menschen vor einer Corona-Infektion zu schützen. 

Huml betonte am Sonntag: „Bayern hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie schon Fortschritte erzielt. Es ist aber weiterhin wichtig, sich und andere vor einer Infektion zu schützen. Deshalb sollte jeder darauf achten, dass er zum Beispiel in Supermärkten und Geschäften sowie in Bus und Bahn eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.“

Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April für Personen ab sechs Jahren beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die wie zum Beispiel Supermärkte bereits vorher geöffnet haben durften. Ab dem Montag dürfen zudem alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm öffnen, unabhängig von den verkauften Sortimenten.

 

Huml unterstrich: „Medizinische Schutzmasken sind weiterhin nur für Ärzte oder Pflegekräfte gedacht. Die Bayerische Staatsregierung arbeitet intensiv daran, noch mehr zertifizierte Schutzausrüstung zu besorgen. Außerdem treiben wir die Schaffung von zusätzlichen Produktionskapazitäten in Bayern in Kooperation mit den bayerischen Unternehmen weiter voran.“ Bislang wurden nach LGL-Angaben rund 25 Millionen Masken in Bayern ausgeliefert.

 

Für die Erfüllung der „Maskenpflicht“ reicht eine Alltagsmaske. Die Ministerin erläuterte: „Es sollte aber zusätzlich darauf geachtet werden, möglichst einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem gelten weiter die üblichen Hygiene-Regeln.“

 

Tipps zum richtigen Verwenden der Masken:

Einfache Mund-Nasen-Bedeckungen bestehen aus handelsüblichen Stoffen und können daher selbst genäht oder auch gekauft werden. Der Stoff sollte möglichst dicht sein und aus 100 % Baumwolle bestehen. Ferner ist darauf zu achten, dass die Mund-Nasen-Bedeckung groß genug ist, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken und dass sie an den Rändern möglichst eng anliegt. Wenn ein Schal diese Bedingungen erfüllt, kann dieser auch verwendet werden. Andere Materialien wie z.B. Staubsaugbeutel oder Karton sind nicht geeignet.

Alltags-Masken kann man, abhängig von der körperlichen Aktivität, maximal drei bis vier Stunden tragen. Bei Durchfeuchtung sollten sie allerdings sofort gewechselt werden. Vor einer erneuten Benutzung muss die Alltags-Maske bei 60-90°C mit ausreichend Waschmittel gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Zusätzlich trägt das anschließende Bügeln der Maske bei mindestens 165°C (höchste Stufe) zur Desinfektion bei.

Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Daher sollten die Hände vorher gründlich mit Seife gewaschen werden. Die Alltags-Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

Die Alltags-Maske darf während des Tragens nicht zurecht gezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Beim Ablegen der Maske ist darauf zu achten, dass die Außenseite der Maske nicht berührt wird, da diese Erreger enthalten kann.

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife). Die Masken sollten nach dem Abnehmen trocken an der Luft aufbewahrt  und zwischengelagert werden, so dass Kontaminationen der Innenseite der Alltags-Maske, aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.

 

Weitere Informationen stehen im Internet unter:

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm#mns

 

 

Pressemitteilung Bayerisches Gesundheitsministerium

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