Sa, 02.05.2020 , 10:16 Uhr

Coronavirus im Landkreis Kelheim 336 Personen nach Infektion wieder gesund

Das Landratsamt des Landkreises Kelheim informiert über die Aktuelle Lage zum Coronavirus. Bisher seien insgesamt 437 positive Fälle registriert worden. 32 Personen sind im Landkreis laut Gesundheitsamt Kelheim bislang an den Folgen einer Virusinfektion verstorben. Jedoch sind bereits etwa 77 Prozent der Infizierten wieder gesund – das sind laut Landkreis 336 Personen, die bereits die häusliche Quarantäne wieder verlassen durften.

 

Die Mitteilung des Landkreises

Vorsorglich werden alle Patienten mit corona-verdächtigen Symptomen, die ins Krankenhaus eingeliefert werden, auf das Coronavirus getestet, teilt das Gesundheitsamt mit. So lange aber kein Testergebnis vorliegt, bleibt der Patient in einer isolierten Corona-Station und fließt damit in die Corona-Statistik des Gesundheitsamtes mit ein.

Das Landratsamt Kelheim weist darauf hin, dass es laut Gesundheitsamt aktuell keine bedeutsame Häufung von Fallzahlen im Landkreis Kelheim gibt d. h. die Anzahl der Infizierten ist in keiner der Gemeinden im Landkreis Kelheim signifikant anders.

Gottesdienste ab 4. Mai unter Auflagen wieder erlaubt

Die Kirchen öffnen ab 4. Mai wieder ihre Pforten und Gottesdienste sind – wenn auch unter Auflagen – wieder möglich. Die Livestream-Gottesdienste haben sich erstaunlich gut eingespielt und wurden gut angenommen. Stadtpfarrer Reinhard Röhrner aus Kelheim: „Es ist sehr erfreulich, dass mit der Wiederöffnung etwas Normalität in unsere Kirche zurückkehrt. Wir haben Konzepte in Sachen Abstandsregelung, Desinfektions- und Hygienemaßnahmen für unserer Kirche entwickelt. Wir haben circa 100 Sitzplätze und appellieren an die Kirchenbesucher mit der Situation bewusst und mit entsprechender Rücksicht umzugehen.“

Hinweise des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bzgl. „Maibaumaufstellen“

Der rein technische Vorgang des Aufstellens eines Maibaums fällt nicht unter eines der Verbote der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

(2. BayIfSMV), wenn dies entweder im Rahmen der Berufsausübung (durch Privatfirmen) oder im Rahmen (schlicht-) hoheitlicher Tätigkeit (durch eigene Mitarbeiter der Gemeinde in deren Auftrag) erfolgt. Gleiches gilt auch für den rein technischen Vorgang des Abbaus eines Maibaumes.

Nach § 1 Abs. 1 der 2. BayIfSMV sind jedoch Veranstaltungen und Versammlungen aus diesen beiden Anlässen untersagt. Maibaumfeste, welche ausschließlich den Aufbau des Maibaumes betreffen dürften, können daher nicht stattfinden. Das Zuschauen beim Aufbauen (und etwa auch beim Abbau) eines Maibaums stellt auch keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung nach § 5 Abs. 2 der 2. BayIfSMV dar.

Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts

Für die Betreiberinnen und Betreiber von Ladengeschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern des Einzelhandels stellt das Bayerische Gesundheitsministerium eine Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts zur Verfügung.

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/checkliste_hygienekonzept_2te_bayifsmv.pdf

Welche Betriebe, Einrichtungen u. Ladengeschäfte dürfen öffnen, welche müssen weiterhin geschlossen bleiben?

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat auf seiner Homepage eine aktualisierte Liste mit häufigen Fragen und Antworten veröffentlicht, die auch die Neuregelungen, die ab dem 27.April 2020 gelten, beinhaltet.

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/20200417_faq_corona_betriebsuntersagungen_stmwi.pdf

Corona-Maßnahmen des Freistaats Bayern

Eine Übersicht der am 28. April 2020 gefassten Corona-Maßnahmen des Freistaats Bayern ist auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung zu finden:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-28-april-2020/

Corona-Glossar: Diese Begriffe sollten Sie kennen

Das Landratsamt Kelheim weist nochmal auf das sog. Corona-Glossar mit den wichtigsten Begrifflichkeiten zu der Thematik hin, welches auf der Homepage www.landkreis-kelheim.de des Landkreises Kelheim zu finden ist.

 

Aufkleber-Aktion „Einsicht, Rücksicht, Zuversicht“

Die Aufkleber „Einsicht, Rücksicht, Zuversicht“ sind weiterhin in allen Gemeinden und am Landratsamt Kelheim erhältlich. Sie eignen sich zur Auslage im Einzelhandel (Metzgereien, Bäckereien) und in den örtlichen Nahversorgern. Auf Wunsch können die Aufkleber auch gerne vom Landratsamt zugeschickt werden.

Aufkleber-Aktion „Helden des Alltags“

Auch die Aufkleber zu „Helden des Alltags“ sind weiterhin in allen Gemeinden und am Landratsamt Kelheim erhältlich. Sie eignen sich zur Auslage im Einzelhandel (Metzgereien, Bäckereien) und in den örtlichen Nahversorgern. Auf Wunsch können die Aufkleber auch gerne vom Landratsamt zugeschickt werden.

 

Bürgertelefon: Änderung der Anrufzeiten ab 04.05.2020

Das Landratsamt Kelheim weist darauf hin, dass das Bürgertelefon des Landratsamtes ab 04.05.2020 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 09441 207 3112 besetzt ist.

In dieser Woche ist das Bürgertelefon auch Freitagnachmittag bis 16:00 Uhr und am Wochenende von 8 bis 16 Uhr besetzt.

Des Weiteren weist das Landratsamt darauf hin, dass die Bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Die Telefonnummer 089-122 220 ist täglich, auch an den Wochenenden, von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

 

Pressemitteilung Landkreis Kelheim

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