Im Landkreis Cham ist erstmals eine Probe positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das hat das Landratsamt heute bestätigt. Die betroffene Patientin sei isoliert worden, ebenso ihre Familie. Die 23-jährige Frau aus Pemfling war vergangene Woche in Südtirol im Skiurlaub.
Im Landkreis Cham ist der erste Fall einer Infektion mit dem Coronavirus bestätigt worden. Es handelt sich um eine 23-jährige Frau aus Pemfling. Die Frau war zusammen mit einer ca. 50-köpfigen Bus-Reisegruppe aus dem Landkreis Cham vergangene Woche in Südtirol im Skiurlaub. Die Reisegruppe ist am 1. März in den Landkreis Cham zurückgekehrt. Nach dem Auftreten von unspezifischen Symptomen einer Erkältung wie Husten, Kopfschmerzen und Fieber hat sie sich an das Gesundheitsamt Cham gewandt. Dort wurde am 05.03.2020 ein Rachenabstrich vorgenommen. Das zuständige Labor am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München hat die Infektion mit dem Coronavirus am Freitag (6. März) gegen 18 Uhr bestätigt. Die junge Frau und ihre Familie befinden sich seit Donnerstag in häuslicher Quarantäne. Ein Arzt des Gesundheitsamtes Cham hat ständig Kontakt zur Familie.
Landrat Franz Löffler: „Wir waren darauf vorbereitet und konnten deshalb auch sofort reagieren. Wir ergreifen alle vorgesehenen Infektionsschutzmaßnahmen. Seit der Bestätigung des Falles laufen die Ermittlungen des Gesundheitsamtes auf Hochtouren. Neben der engeren Familie wurden alle weiteren Kontaktpersonen der Erkrankten ermittelt, kategorisiert, priorisiert und über die vorgesehenen Tests informiert.“
Familienmitglieder der Infizierten und einige Personen der Reisegruppe sind bereits auf das Virus getestet worden. Das Ergebnis steht noch aus und wird am Montag Vormittag erwartet. Die weiteren Mitglieder der Reisegruppe wurden ebenfalls bereits informiert und werden in den folgenden Tagen getestet. Wenn weitere bestätigte Fälle vorliegen sollten, erfolgt eine häusliche Absonderung des Betroffenen oder – soweit er schwerer erkrankt ist – Isolationsunterbringung im Krankenhaus.
„Wir nehmen den Fall sehr ernst, aber es besteht kein Grund zur Panik“, so Landrat Franz Löffler, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes großes Lob für die umsichtige und vorausschauende Vorgehensweise zollt. Mit einem vom BRK bereitgestellten Container für Untersuchungen außerhalb der Diensträume kann die Abwicklung der Tests schnell und geordnet durchgeführt werden.
Der Landrat und der Leiter des Gesundheitsamtes am Landratsamt Cham, Dr. Albert Eisenreich, nehmen den Fall zum Anlass, erneut auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinzuweisen: „Mit den einfachsten Hygieneregeln kann man sich und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus am besten schützen.“
Besorgte Bürgerinnen und Bürger können sich nach vorheriger Anmeldung auch an das Gesundheitsamt am Landratsamt Cham (Tel. 09971/78-450), an ihren Arzt oder an das Krankenhaus wenden.
Am Bayerischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit wurde unter der Nummer 09131/6808-5101 eine Telefon-Hotline eingerichtet. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) findet man auch auf der Seite des Robert Koch Instituts https://www.rki.de, auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit https://www.lgl.bayern.de/.
Zu Fragen des Schulbesuchs informiert das bayerische Kultusministerium https://www.km.bayern.de/.
Das Bayerische Familienministerium hat am 01.03.2020 die Empfehlungen für Eltern, deren Kinder eine Kita, eine Kindertagespflegestelle oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung für Kinder und Jugendliche besuchen, aktualisiert https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen.
pm/ms
Wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall.
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten.
Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob das neuartige Coronavirus auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten.
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene, sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Bei den bisher hauptsächlich aus China berichteten Erkrankungsfällen verliefen vier von fünf Erkrankungen mild. Bei einem Teil der Betroffenen kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündung führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. In Deutschland sind noch keine Todesfälle aufgetreten.
Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes Eine spezifische, d. h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung.
Man nimmt an, dass der Vorläufer des neuartigen Coronavirus von Wildtieren stammt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan, in der Provinz Hubei, China, angesteckt haben, der am 1.1.2020 geschlossen wurde. Das neuartige Coronavirus erhielt den offiziellen Namen “SARS-CoV-2“, die Atemwegserkrankung, die es auslöst, wird als “COVID-19” bezeichnet.
Quelle: infektionsschutz.de