Sa, 17.10.2020 , 06:36 Uhr

Corona-Update - Das Landratsamt Cham informiert über den aktuellen Stand

Das Landratsamt des Landkreises Cham informiert über die aktuellen Regeln zum Infektionsschutz. In den vergangenen Tagen hatte der Landkreis Cham laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit den Inzidenzwert von 35 überschritten. Deshalb gelten die am Donnerstag von Ministerpräsident Markus Söder bekanntgegebenen Regeln, wie zum Beispiel eine Sperrstunde ab 23 Uhr und eine Maskenpflicht, wo Menschen dichter, bzw. länger zusammenkommen.

Der Landrat des Landkreises Cham, Franz Löffler, hat die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises darüber hinaus dazu aufgefordert, auch bei Familienfeiern und Treffen im privaten Kreis die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Nur so könne man gemeinsam eine Verbreitung des Virus verhindern.

 

 Die Mitteilung aus dem Landkreis Cham

Seit dem letzten Bericht vom 9. Oktober 2020 haben sich weitere 56 Einwohner des Landkreises Cham mit dem Covid-19-Virus infiziert. Die Fälle verteilen sich über den ganzen Landkreis. Somit erhöht sich die Gesamtzahl auf 603 (Stand: 16.10.2020, 10:00 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham liegt nach den Berechnungen des LGL bei 35,16 (Stand 16.10., 8.00 Uhr).

Aktuell werden an den Sana Kliniken des Landkreises Cham keine positiv getesteten COVID-19-Patienten behandelt.

Geltende Regelungen zum Infektionsschutz

Die bestehende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham bleibt mindestens bis einschließlich Sonntag, 18. Oktober in Kraft. Diese wird am Montag aufgehoben, sofern bis dahin die neuen und verschärften Regeln des Freistaats Bayern in Kraft getreten sind und der Landkreis Cham weiterhin den Inzidenzwert von 35 überschreitet. Dann gelten die von Ministerpräsident Markus Söder bekanntgegeben Regelungen der Bayerischen Corona-Strategie. Diese beinhalten insbesondere: Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 sind private Feiern und Kontakte auf zwei Haushalte oder maximal 10 Personen begrenzt. Ab 23 Uhr gilt die Sperrstunde, ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen, z.B. Fußgängerzonen, öffentliche Gebäude, Schulen, Veranstaltungen (auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen).

Unabhängig davon appelliert Landrat Franz Löffler an die Menschen im Landkreis Cham: „Bitte halten Sie auch bei Familienfeiern und Treffen im privaten Kreis die Hygiene- und Abstandsregeln ein. Nur so können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus wirksam verhindern!“

Jedermann kann sich direkt selbst über den aktuellen 7-Tage-Inzidenzwert auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit  (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm) informieren. Ausschließlich dieser Wert ist auch der alleine maßgebliche für die rechtlichen Konsequenzen. Werte, die in sonstigen Veröffentlichungen oder auf Social Media-Kanälen publiziert werden, sind meist entweder nicht aktuell oder gar irreführend.

Corona-Teststation am Volksfestplatz zieht um

Das bisherige „mobile Testzentrum“ auf dem Volksfestplatz Cham zieht auf die gegenüberliegende Straßenseite und ist ab Samstag, 17.10.2020, im Gebäude des Bayerischen Roten Kreuzes – Kreisverband Cham an der Further Straße (ehemals Autohaus Breu) zu finden (siehe Lageplan). Der Eingang befindet sich gegenüber vom Volksfestplatz (Further Straße 10). Das stationäre Testzentrum in der Osserstraße 22 bleibt bestehen.

Für beide Testzentren gilt wie bisher: Bitte die zugelassenen Parkmöglichkeiten am Volksfestplatz bzw. dem gegenüberliegenden Parkplatz an der Further Straße nutzen. Die mobile Teststation befindet sich in Sichtweite gegenüber vom Volksfestplatz (Further Straße 10). Der kurze Fußweg vom Volksfestplatz zur stationären Teststation Osserstraße 22 ist ausgeschildert.

Auch die Öffnungszeiten bleiben dieselben:

·         Stationäres Testzentrum, Cham, Osserstraße 22: Montag bis Samstag 8 bis 18 Uhr

·         Mobiles Testzentrum, Cham, Further Straße 10 (gegenüber vom Volksfestplatz): Montag bis Mittwoch, Freitag und Samstag 10 bis 15 Uhr; Donnerstag 13 bis 18 Uhr

Das Landratsamt weist nachdrücklich darauf hin, dass in und vor den Testzentren eine Maskenpflicht besteht und das Abstandsgebot (1,5 m) gilt.

Damit die Tests möglichst reibungslos durchgeführt werden können, muss eine Vorabregistrierung durch die zu testenden Personen digital erfolgen: https://corona.centogene.com/login . Eine Registrierung vor Ort ist zeitaufwendig und wird allenfalls in begründeten Einzelfällen möglich sein. Termine werden nicht vergeben. Eine genaue Anleitung zur Vorabregistrierung finden Sie hier: https://www.landkreis-cham.de/media/33186/anleitung-zur-registrierung-akualisiert.pdf. Für den Test fallen keine Kosten an.

 

Grenzpendler aus Tschechien

Nahezu alle Grenzpendler aus Tschechien betrachten die vom Landkreis Cham eingeführte Testpflicht nicht nur als Verpflichtung, sondern als Möglichkeit, auch mit der nötigen gesundheitlichen Sicherheit für sich und ihre Kollegen ihrer Arbeit im Landkreis Cham nachgehen zu können. Nach den vorliegenden Zahlen geht das Landratsamt Cham davon aus, dass alle Grenzpendler schon im eigenen Interesse ihrer Verpflichtung, sich innerhalb von sieben Tagen nach Ersteinreise testen zu lassen, nachgekommen sind. Die Polizei wird stichprobenartige Kontrollen vornehmen.

Bei rund zwei Prozent der Getesteten wird ein positives Testergebnis festgestellt. Diese Zahlen fließen nicht in den Inzidenzwert für den Landkreis Cham ein, da hier nur Einwohner erfasst werden. Über positive Testergebnisse von tschechischen Bürgerinnen und Bürgern werden die dortigen Gesundheitsbehörden informiert, die die weiteren Maßnahmen anordnen. Landrat Franz Löffler sieht darin einen Beitrag, den Grenzverkehr möglich, aber sicher zu gestalten.

Für den vorgeschriebenen Wiederholungstest innerhalb von 14 bzw. 5 Tagen für Personal im Gesundheitsbereich rät das Landratsamt den Grenzpendlern aus Tschechien, nicht die vollen 14 Tage bis zum nächsten Test abzuwarten, um lange Staus zu vermeiden

 

Laufende Quarantäne

Einzelne Klassen der folgenden Schulen sind noch von Quarantänemaßnahmen betroffen: Robert-Schuman-Gymnasium Cham, Grundschule Chammünster, Mittelschule Furth im Wald (alle bis 21.10.2020), Mittelschule Cham und Benedikt-Stattler-Gymnasium Bad Kötzting (beide bis 23.10.2020).

 

Pressemitteilung Landkreis Cham / MF

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