Mi, 25.11.2020 , 14:36 Uhr

Corona-Testpflicht für Grenzgänger gekippt: Landrat Löffler appelliert an Bevölkerung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Vorschrift betraf bislang zahlreiche Pendler, die zum Arbeiten regelmäßig nach Bayern einreisen. Chams Landrat Franz Löffler appelliert an die Bevölkerung, sich freiwillig auf das Coronavirus testen zu lassen. 

„Wir wollen alle zusammen Infektionsketten unterbrechen und das Infektionsgeschehen eindämmen. Dazu gehört es unabdingbar, dass Menschen, die das Virus möglicherweise weiterverbreiten können, erkannt werden und sich dann in Quarantäne begeben. Nur so können sie sich und andere schützen. Die bisherige Strategie hat sich bewährt und ich rufe dazu auf, daran festzuhalten! Die Testzentren des Landkreises Cham werden bis auf Weiteres wie bisher weiterbetrieben. Die im Landkreis Cham frühzeitig eingeführte und konsequent umgesetzte Testpflicht für Grenzgänger ist mit ein Grund für eine der niedrigsten 7-Tage-Inzidenzen entlang der gesamten bayerisch-tschechischen Grenze.“ – Franz Löffler, Landrat Landkreis Cham

 

Der Appell des Landrats bezieht sich auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungshofs vom 24. November, mit dem die Regelung der in ganz Bayern geltenden Einreise-Quarantäneverordnung, wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen, vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde.

Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat hatte entschieden, dass sich die Regelung zur Testpflicht im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Dabei argumentierten die Verwaltungsjuristen auf drei verschiedenen Ebenen: Sie sahen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Testpflicht als derzeit nicht erfüllt. Zum Zweiten äußerten sie Zweifel zur Verhältnismäßigkeit einer wöchentlichen Testpflicht. Und zum Dritten sahen sie durch die Testpflicht auch das Freizügigkeitsrecht der EU-Bürger berührt. Der Senat verwies auf eine Empfehlung des Europäischen Rats zu Einreisebeschränkungen, die sicherstellen sollen, dass EU-Ausländer im Vergleich zu Deutschen nicht diskriminiert werden.

Mit der Testpflicht für ausländische Grenzgänger hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wiederholt begründet, warum die Grenzen zu Österreich und Tschechien im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr trotz der anhaltend hohen Infektionszahlen dort nicht geschlossen werden. Als weiteres Argument führte er an, dass die Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und Alltagsmasken inzwischen hier wie dort gälten. Als zusätzliche Sicherheit führte der Freistaat die Testpflicht für Pendler ein.

 

„Ich kann und will die rechtlichen Erwägungen des Gerichts, das sich mit der Klage von österreichischen Schülern beschäftigt hat, nicht kommentieren. Aber ich stelle schon fest, dass die Tests sowohl bei den Grenzgängern und ihren Arbeitgebern als auch bei den Menschen im Landkreis Cham auf große Zustimmung gestoßen sind, weil sie einfach zu mehr Sicherheit im grenzüberschreitenden Austausch beitragen. Die Alternative wäre die Schließung der Grenze gewesen, was aber angesichts der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen in der Grenzregion ein Desaster geworden wäre. Grenzgänger aus Tschechien sind nicht nur in der Industrie, sondern auch im Handwerk und im Dienstleistungsbereich und vor allem auch in der Pflege tätig und werden dort auch dringend benötigt. Deshalb haben wir die Testpflicht auch bereits früher als der Staat eingeführt. Die Tatsache, dass von rund 4.500 Grenzgängern rund 500 als positiv erkannt wurden und somit nicht zur Weiterverbreitung des Virus beitragen konnten, spricht eine deutliche Sprache!“ – Franz Löffler, Landrat

 

Weitere Fakten und Daten:

 

Landratsamt Cham/dpa/MB

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