Seit heute gibt es in Bayern neue Bestimmungen, die die Öffnung von Läden während der Corona-Pandemie regeln. Jedoch gibt es hier auch viele Fragen, vor allem für Ladenbesitzer. Welche Einrichtungen dürfen jetzt schon öffnen, welche ab dem 27. April?
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine aktualisierte Liste mit häufigen Fragen und Antworten veröffentlicht, die auch die Neuregelungen, die ab dem 27. April gelten, beinhaltet.
Die Liste stellt klar, dass zum Beispiel Blumengeschäfte in dieser Woche noch nicht öffnen dürfen, jedoch nach telefonischer/elektronischer Bestellung ausliefern können. Blumenhändler mit einer Geschäftsgröße bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April öffnen.
Liste mit häufigen Fragen und Antworten zu den Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie in Bayern
Pressemitteilung Bayerisches Wirtschaftsministerium