Di., 14.07.2020 , 15:22 Uhr

Corona-Lockerungen in Bayern: Mehr Zuschauer in Kinos und Kulturveranstaltungen, kleinere Märkte zugelassen...

Das Corona-Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen weiterhin positiv entwickelt. Deshalb sind heute im Bayerischen Kabinett weitere Lockerungen beschlossen worden. Neben mehr Zuschauern in Kinos uns Kulturveranstaltungen sind auch Märkte ohne Volksfestcharakter wieder möglich.

In Bayern werden die Corona-Auflagen für kulturelle Veranstaltungen und Kinos weiter gelockert und wieder mehr Personen zugelassen: Von diesem Mittwoch (15. Juli) an sind, wenn es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätzen gibt, wieder bis zu 400 Personen im Freien und bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen zugelassen.

Und ohne fest zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind dann wieder bis zu 200 Personen im Freien beziehungsweise bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt.

Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen (z.B. Tagungen oder Kongresse) werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen.

Das hat das Kabinett am Dienstag auf seiner Sitzung auf Schloss Herrenchiemsee beschlossen.

 

 

Kunstminister Bernd Sibler begrüßt Entscheidung

„Die erweiterten Besucherzahlen ermöglichen unseren Künstlerinnen und Künstlern ihren Auftritt vor einem größeren Publikum, gleichzeitig schaffen sie Perspektiven für unsere Kulturschaffenden. Wir können damit einen weiteren wichtigen Schritt für das kulturelle Leben in Bayern in der Corona-Krise gehen“, erklärte Kunstminister Bernd Sibler. Er freue sich sehr, dass diese Entscheidung auf Basis der vorliegenden Infektionszahlen möglich ist. Es sei wichtig, „Gesundheitsschutz auf der einen Seite und kulturelle Freuden auf der anderen Seite miteinander in Einklang zu bringen“.

 

Weitere Lockerungen

Märkte ohne Volksfestcharakter, wie etwa kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte, die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feiercharakter besteht, werden im Freien wieder unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:

 

Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht:

 

 

 

 

 

 

Bayerische Staatskanzlei / dpa / MB

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