Do., 20.05.2021 , 12:33 Uhr

Corona-Lockerungen: Das ändert sich am Freitag in Bayern

Pünktlich zu den Pfingstferien macht Bayern weiter auf. Unter anderem startet der Tourismus in vielen Teilen des Freistaats. Aber auch für Freizeitangebote, Kultur und Sport gibt es gute Nachrichten.

«Es ist auch wieder Zeit für ein besseres Gefühl in der Corona-Zeit», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) als er die jüngsten Lockerungen verkündete. Lockerungen gibt es allerdings nur bei passender Inzidenz: In der Regel muss sie stabil unter 100 liegen. Doch was genau wird gelockert? Ein Überblick:

 

Was kommt beim Tourismus?

Hier gibt es ab Freitag deutliche Änderungen. Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze und Co. dürfen wieder Touristen beherbergen. Voraussetzung ist, dass der Landkreis oder die kreisfreie Stadt dies erlaubt hat, was sie bei einer stabilen Inzidenz unter 100 mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums tun kann. Zudem müssen Gäste getestet sein und dies in regelmäßigen Abständen wiederholen, solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt. Ausgenommen sind - wie üblich - Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder bis zum 6. Geburtstag.

Beherbergungsbetriebe dürfen sogar Innengastronomie bis 22.00 Uhr betreiben - allerdings nur für ihre Gäste, mit Abständen und strengen Hygieneregeln. Zudem sind touristische Bahn und Busreisen wieder erlaubt und die Außenbereiche medizinischer Thermen dürfen wieder öffnen.

 

Welche Freizeit- und Kulturangebote dürfen wieder öffnen?

Auch hier gibt es bei stabilen Inzidenzen unter 100 viele Lockerungen. Teilweise betreffen auch sie Touristen: So dürfen Seilbahnen wieder fahren, und Fluss- und Seenschifffahrt Ausflugsverkehr anbieten.

Für Theater hat es ja bereits erste Öffnungsschritte gegeben, doch zu Pfingsten geht es in die Freiluftsaison: Bei stabilen Inzidenzen unter 100 darf mit strengen Hygieneauflagen für bis zu 250 Zuschauer gespielt werden. Bei stabilen Inzidenzen unter 50 ohne den obligatorischen Corona-Test. Dies gilt sowohl für professionelle als auch für Laienensembles. Laienensembles dürfen zudem wieder proben.

Beim Sport läuft es ähnlich wie im Theater: 250 Zuschauer dürfen sich - eine stabile Inzidenz unter 100 sowie entsprechende Test- und Hygieneprotokolle vorausgesetzt - unter freiem Himmel Sportevents ansehen.

Wer selbst aktiv sein möchte, kann auch wieder ins Fitnessstudio gehen. Dort gilt FFP2-Maskenpflicht bis zum Gerät sowie - in Gegenden mit einer Inzidenz über 50 - Testpflicht.

Freibäder dürfen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ebenfalls ab Pfingsten öffnen: Gäste, die sich vom Wetter nicht abschrecken lassen, bekommen aber nur mit einem vorgebuchten Termin Einlass. Zudem brauchen auch sie einen negativen Test - solange die Inzidenz noch nicht stabil unter 50 fällt.

 

Wo und wie lange gelten die Änderungen?

Weite Teile Bayerns erfüllen inzwischen die Bedingungen für Lockerungen. Die sogenannte stabile Inzidenz unter 100 bedeutet in der Regel, dass ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt fünf Tage unter diesem Wert liegen muss, dann kann nach einer Karenzzeit, die für das Pfingstwochenende einheitlich einen Tag beträgt, am darauffolgenden Tag geöffnet werden. Teilweise ist dafür aber noch eine Zustimmung des Gesundheitsministeriums nötig.

In 58 Landkreisen und kreisfreien Städten lag die Inzidenz laut den für Freitag entscheidenden RKI-Zahlen vom Mittwochvormittag mindestens den fünften Tag unter 100. Bei weiteren drei Landkreisen hatte es zumindest in den Tagen davor fünf Tage am Stück eine Inzidenz unter diesem Wert gegeben. Rückgängig gemacht werden müssten die Öffnungen aber erst wieder, wenn die Grenze von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Insgesamt könnten die Öffnungen also in 61 von 96 kreisfreien Städten und Landkreisen am Freitag kommen.

 

dpa/MB

 

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