Fr., 10.07.2020 , 17:15 Uhr

Corona-Lockerung: Privatfeiern in bayerischen Kneipen erlaubt? Update

Update, 11.7. 

Die Staatskanzlei hat der Darstellung des Hotel- und Gaststättenverbands widersprochen. Das durch den Verband zitierte Schreiben sei „gegenstandslos“.

Ursprüngliche Nachricht

Für Bars und Tanzlokale in Bayern gibt es eine kleine Erleichterung der coronabedingten Schließungen: Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten, wie das Wirtschaftsministerium in München den Hotel- und Gaststättenverband Dehoga informiert hat. Das gilt auch für Livemusik und Konzerte.

Allerdings liegt der Teufel im Detail: Nicht jede Form von Livemusik ist laut ministeriellem Schreiben eine kulturelle Veranstaltung. Reine «Musikbegleitung in der Gastronomie» ist nicht erlaubt.

 

«Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere Zweck (besonderer Anlass), Organisationsgrad und Programm bzw. der geplante Ablauf, insbesondere auch, ob ein besonderer Eintritt verlangt wird und ob eine Bestuhlung vorhanden ist», wird in dem Schreiben erläutert. «Jedenfalls reicht eine musikalische Untermalung eines Barbetriebs nicht aus.»

Der Gastronomieverband begrüßte die Lockerung: «Auch wenn es noch keine generelle Öffnungsperspektive für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken gibt, gibt es seit heute auf unser Bestreben hin zumindest einen Silberstreif am Horizont», sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert.

 

dpa

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