Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird in Bayern auch Freinacht oder Walpurgisnacht bezeichnet. In dieser Nacht ziehen in vielen Orten Jugendliche durch die Straßen und stellen Streiche an. Die Polizei Waldsassen stellt klar, dass die Freinacht in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen KEINEN triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt.
Während der Corona-Krise sind alle Bräuche um die Freinacht verboten. Denn diese stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar und sind dadurch im Bezug auf die Ausgangsbeschränkung verboten.
Der Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung ist dabei gerade nicht „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, sondern „Unsinn zu machen“, wie beispielsweise nicht aufgeräumte Gegenstände des Nachbarn an den Maibaumplatz zu stellen.
Da hierbei auch die Gefahr vermehrter Gruppenbildung besteht, sind diese Bräuche momentan ausdrücklich verboten!
Polizeimeldung PI Waldsassen