Kunst- und Kulturschaffende in Bayern erhalten zur Existenzsicherung während der Corona-Pandemie umfassende Unterstützung vom Freistaat. Kunstminister Bernd Sibler kündigt „faire und pragmatische Lösungen“ für staatliche Förderverfahren im Kulturbereich an.
„Wir sind den Kultureinrichtungen und Projektträgern ein verlässlicher Partner. Der Freistaat wird sein Möglichstes tun, um die Folgen der Veranstaltungsverbote und Schließungen aufgrund der Corona-Krise abzufedern, existentielle Härtefälle zu vermeiden und Bayerns Kulturlandschaft in diesen schwierigen Zeiten zu stabilisieren“, so Sibler.
Jedes Jahr bewilligt das Kunstministerium etwas 800 Förderungen für Kunst und Kultur in ganz Bayern mit einem Volumen von rund 150 Millionen Euro.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus wurden bereits zahlreiche der geplanten Veranstaltungen von Einrichtungen und Projekten verschoben oder abgesagt.
„Wir werden die Kultureinrichtungen und Projektträger nicht alleine lassen, wenn Veranstaltungen wegen Corona nicht stattfinden können. Mit diesen Maßnahmen setzen wir ein Signal, um Verunsicherungen abzubauen. Zugleich appellieren wir an die Betroffenen, sparsam zu wirtschaften, damit wir möglichst vielen Einrichtungen helfen können“, betonte Sibler und hob zugleich den „hohen Stellenwert von Solidarität und Humanität“ in dieser existentiellen Situation hervor.
Die Bayerische Staatsregierung fördert zur Abwendung einer Existenzgefährdung mit der Soforthilfe Corona kleine Unternehmer und Freiberufler sowie Kulturveranstalter mit Beträgen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Dieses Programm steht auch freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlern offen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
FAQs und weiterführende Links zur Corona-Pandemie im Freistaat sind unter https://www.stmwk.bayern.de/ eingestellt.
Informationen zur Hilfe für Künstler und Kreative mit Hinweisen auch zum Sozialschutz, zur Künstlersozialversicherung, zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen und zum Kurzarbeitergeld sind unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438 abrufbar.
Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst